Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0796/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten bei der Abteilung Soziales des Bezirksamtes Neukölln
für das bisherige ordentliche Mitglied bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V., Frau Maria-Mina Samimi-Fard Dernburgstr. 19 14057 Berlin
Frau Gülcan Klein Fregestr. 45 12161 Berlin, die als Schuldner- und Insolvenzberaterin bei der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V. tätig ist, zum ordentlichen Mitglied.
sowie für das bisherige stellvertretende Mitglied, ehemaliger Bezirksverordnete der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln, Herrn Thomas Reller Herrfurthplatz 5 12049 Berlin
Herrn Wolfgang Hecht, Suderoder Str. 6 12347 Berlin, Bezirksverordneter der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln, zum stellvertretenden Mitglied
Begründung: Die Nachwahl ist erforderlich, weil das bisherige ordentliche Mitglied Frau Samimi-Fard aus der AWO Berlin Kreisverband Südost e.V. zum 31.10.2013 und das stellvertretende Mitglied Herr Thomas Reller am 30.06.2013 aus der BVV Neukölln ausgeschieden sind.
Gesetzliche Grundlage:
Gesetz über die Zuständigkeiten in der allgemeinen Berliner Verwaltung (Allgemeines Zuständigkeitsgesetz - AZG) vom 02.10.1958. § 34 Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten
(1) Zur Mitwirkung im Widerspruchsverfahren in Sozialhilfeangelegenheiten wird für jeden Bezirk ein Beirat gebildet. (2) Will die Bezirksverwaltung einem Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe nicht abhelfen, so hat sie den Beirat zu hören.
(4) Die Mitglieder werden von der Bezirksverordnetenversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. (5) Das zuständige Mitglied des Bezirksamtes leitet die Verhandlungen des Beirats.
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