Drucksache - 0794/XIX  

 
 
Betreff: Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2013
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
29.01.2014 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 15.01.2014
2. Version vom 15.01.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

In der anliegenden Nachweisung werden die bis zum 30.06.2013 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben dargestellt. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in  § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt werden.

 

Gegenüber der Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein Haushaltsausgleich durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch Mehreinnahmen sichergestellt.

Die Bewilligungen entsprechen der bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für Finanzen und sind vom Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der ihm übertragenen Eigenverantwortung – auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume in künftigen Haushaltsjahren – entschieden worden.

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine, die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des Bezirkshaushaltsplanes um 5.202.634,52 €.

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

 
 

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