Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0637/XIX
VzK-SB
Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 03. Februar 2015, die Fläche der Buckower Felder als ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB auszuweisen, fällt die Aufstellung sowie die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Damit ist dem Antrag die Geschäftsgrundlage entzogen.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
Berlin-Neukölln, den 17. Februar 2015 Bezirksamt Neukölln von Berlin
LieckeBlesing Stellv.BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Grundstücke auf den Buckower Feldern auch mit dem Ziel der Schaffung preiswerten Wohnraums vergeben werden und die Schaffung solcher Wohnungen nicht an den Kosten für Herstellung und Unterhalt der notwendigen Freifläche scheitert. |
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