Drucksache - 0637/XIX  

 
 
Betreff: Freifläche und Wohnungen auf den Buckower Feldern
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/BauNatBüD
Verfasser:Morsbach, MichaelBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.06.2013 
19. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Stadtentwicklung Entscheidung
10.09.2013 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, gemeinsam mit der 18. öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Grünflächen, Natur-und Umweltschutz ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen     
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.10.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2015 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Ausschuss Beschluss
Schlussbericht

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

VzK-SB

 

Aufgrund des Senatsbeschlusses vom 03. Februar 2015, die Fläche der Buckower Felder als ein Gebiet von außergewöhnlicher stadtpolitischer Bedeutung gem. § 9 AGBauGB auszuweisen, fällt die Aufstellung sowie die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens in die Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Damit ist dem Antrag die Geschäftsgrundlage entzogen.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den 17. Februar 2015

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

LieckeBlesing

Stellv.BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass Grundstücke auf den Buckower Feldern auch mit dem Ziel der Schaffung preiswerten Wohnraums vergeben werden und die Schaffung solcher Wohnungen nicht an den Kosten für Herstellung und Unterhalt der notwendigen Freifläche scheitert.

 
 

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