Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0466/XIX
Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme der Beschlussempfehlung in folgender Fassung:
Im § 33 Absatz 4 wird eingefügt, dass die Abgabe der Einwohnerfragestunden bis 12 Uhr am Mittwoch vor der BVV-Sitzung zu erfolgen hat.
2.Die Dauer wird auf 30 Minuten begrenzt. 3.Das Bezirksamt ist verpflichtet, in der Einwohnerfragestunde Stellung zu nehmen, wenn der Fragesteller anwesend ist. Die Fragen können auch von Mitgliedern der BVV beantwortet werden. Die Modalitäten der Beantwortung werden im Ältestenrat festgelegt. 4.Pro Fragesteller sind maximal zwei Fragen zulässig. Die Fragen sind spätestens eine Woche vor der Sitzung dem Vorsteher schriftlich bis 12 Uhr einzureichen. Sie müssen einen Zusammenhang zur aktuellen Bezirkspolitik und/oder zur Arbeit der Bezirksverordnetenversammlung haben. Über die formale Zulässigkeit entscheidet der Vorsteher. Die Bürger werden bei Abgabe ihrer Fragen im BVV-Büro in eine Frageliste eingetragen und in der Sitzung der Reihe nach aufgerufen. 5.Die Frage sollte mit einer kurzen Begründung nicht mehr als drei Minuten beanspruchen und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Eine Nachfrage ist zulässig. 6.Fragen, die aus zeitlichen Gründen nicht beantwortet werden können, werden schriftlich beantwortet.
Der im § 40 Absatz 2, 2. Absatz verankerte Passus
„Bei der Beratung von Großen Anfragen hat nach der Beantwortung durch das Bezirksamt als Erstes der Fragesteller das Wort. Danach wird den Fraktionen zunächst der Reihenfolge ihrer Stärke entsprechend sowie den fraktionslosen Bezirksverordneten das Wort erteilt.“
wird ebenfalls im § 25 Absatz 5 angefügt:
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