Drucksache - 0451/XIX  

 
 
Betreff: Vertragsüberprüfung Frauenklinik
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKELINKE
Verfasser:Marlis FuhrmannFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
23.01.2013 
14. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin in der BVV abgelehnt   

Beschlussvorschlag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt möge sich beim Senat für folgende Positionen einsetzen:

 

  1. Die zuständige Dienststelle bei Senat oder Liegenschaftsfond soll überprüfen, welche Verpflichtungen (schriftliche Festsetzungen) der Investor der Frauenklinik im Kaufvertrag bezüglich Gebäudeerhalt und bauliche Entwicklung verbindlich eingegangen ist und ob diese eingehalten werden.

 

  1. Ferner ist zu überprüfen, ob bei Nichteinhaltung der Verpflichtungen der Kaufvertrag rückgängig gemacht und im Rahmen einer neuen Liegenschaftspolitik die im Wert geminderte Immobilie zurückerworben und an eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft oder eine Genossenschaft übergeben werden kann.

 

 

Begründung:

Der derzeitige Investor überlässt den Gebäudekomplex der Verwahrlosung. Ein Teil der denkmalgeschützten Gebäude ist inzwischen durch ein fehlendes Dach in seiner Bausubstanz gefährdet. Darüber hinaus haben sämtliche Bauten beiderseits des Mariendorfer Weges einen massiven Wertverlust erfahren, der bei einem Rückerwerb geltend gemacht werden könnte.

Zusammen mit einem kommunalen Eigentümer könnte der Bezirk Neukölln mit der Immobilie bezirkliche Anliegen verfolgen. Diese wären z. B. die Einrichtung von gemeinwohlorientierten Wohnprojekten, einem Studentenwohnheim und die Unterbringung von Flüchtlingen unter Umnutzung vorhandener Bauten sowie der Neubau von preisgünstigen Wohnungen im nördlichen Teil des Nordgrundstückes.

 

 
 

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