Drucksache - 0359/XIX  

 
 
Betreff: Lichtzeichenanlage an der Kreuzung Sonnenallee/Ziegrastraße
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/FinWi
Verfasser:Wewer, BertilBuschkowsky, Heinz
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.09.2012 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Entscheidung
25.10.2012    10. nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau gemeinsam mit dem Wirtschaftsausschuss (7.Sitzung)      
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
05.12.2012 
13. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
30.10.2013 
22. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 19.09.2012
2. Version vom 09.01.2013
3. Version vom 22.10.2013
4. Version vom 30.10.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, sich bei der Verkehrslenkung Berlin für eine Lichtzeichen­anlage an der Kreuzung Sonnenallee/Ziegrastraße einzusetzen.

 

 

 

30.10.2013

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Vorlage des Bezirksamtes wird in folgender Fassung als Schlussbericht zur Kenntnis genommen:

 

Die Unfallkommission der Verkehrslenkung Berlin wird im Laufe des Jahres 2014 die Dreiecksinsel im Bereich der Ziegrastraße/ Sonnenallee neu gestalten. Für die Sonnenallee ist als Fahrbahnmarkierung ein Radfahrstreifen vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen den Unfallschwerpunkt entschärfen.

 

Langfristig ist im Rahmen des Bebauungsplanes für den Erweiterungsbau des Estrel an der Kreuzung eine Lichtzeichenanlage vorgesehen.

 

Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an.

 

 

 
 

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