Drucksache - 0315/XIX  

 
 
Betreff: Arbeitsschutz im Rathaus Neukölln erhöhen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneGrüne
Verfasser:Wewer, BertilWewer, Bertil
Drucksache-Art:AntragAntrag
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
22.08.2012 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
26.10.2016      Ablauf der Wahlperiode     
Geschäftsordnungsausschuss Entscheidung
27.11.2012    5. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
24.06.2013    6. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
21.05.2015    7. nichtöffentliche Sitzung des Geschäftsordnungsausschusses      
Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Vorberatung

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Antrag überwiesen
Beschluss

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

 

 

Ergebnis GO und ÄR:

Am 21.05.2015 im GO Ausschuss zurück in den ÄR überwiesen, am 03.06.2015 vom ÄR in den Ausschuss für VuG überwiesen. Vorsitzenden und Verwaltung per Email am 08.06.2015 darüber informiert.

 

 

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln wird ersucht, in Absprache mit dem Vorsteher der BVV sicher zu stellen, dass Ausschusssitzungen, bei denen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung zwecks Protokollierung oder zur Bildschirm-Präsentation teilnehmen, in Räumen stattfinden zu lassen, in denen sich entweder in den Boden eingelassene Steckdosen befinden oder durch Auslegen von Kabelmatten, die im Internet für unter 23 EUR/Stück angeboten werden. Bei Ausnahmen von dieser Regelung sowie bei Außenterminen ist im Vorfeld ein Einvernehmen mit dem Vorsitz des Ausschusses herzustellen.

 

Begründung:

Nachdem den BVV-Mitgliedern aus Gründen der Sicherheit die Benutzung ihres persönlichen Equipments in Ausschüssen untersagt wurde, muss die gleiche Arbeitssicherheit endlich auch für das hauptamtliche Personal gelten. Stolpergefahren für alle in den Ausschüssen Teilnehmenden werden durch die mit dem Antrag verbunden Maßnahmen deutlich verringert.

 

 

 
 

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