Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0214/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der Durchführung von Straßenbaumaßnahmen in Wohngebieten sollen Kreuzungen konsequent fußgänger/innen- und fahrradfreundlich gestaltet werden. Insbesondere sind
- durch geeignete Maßnahmen (z. B. Gehwegvorstreckungen, Poller o. ä.) die Fahrbahnbreite in den Querungsbereichen so einzuschränken, dass Begegnungsverkehr nur im Schritttempo möglich ist,
- gezielte Querungsmöglichkeiten durch Gehwegvorstreckungen zu schaffen, damit insbesondere Kinder von Autofahrern frühzeitig gesehen werden können und nicht unvermittelt hinter parkenden Autos auftauchen,
- einfache und barrierefreie Querungsmöglichkeiten insbesondere für Kinder, ältere Menschen, Personen mit Kinderwagen und körperlich Behinderte vorzusehen,
- Parkplätze im Kreuzungsbereich einzuschränken.
Begründung: Die Situation an vielen Kreuzungen in Neuköllner Wohngebieten ist stark verbesserungswürdig. Fußgänger/innen sind oft gezwungen, sich zwischen parkenden Autos, abgestellten Fahrrädern und hohen Bordsteinen durch zu quetschen. Da für einen flächenhaften Umbau das Geld fehlt, sollen Kreuzungen immer dort gezielt umgestaltet werden, wo ohnehin Umbaumaßnahmen stattfinden. In der Vergangenheit haben Umbaumaßnahmen teilweise sogar dazu geführt, dass sich die Fahrgeschwindigkeit und zumindest das Unsicherheitsempfinden dort erhöht haben. Damit soll ein Beitrag zur Barrierefreiheit sowie zum Abbau des Unfallrisikos von Kindern erreicht werden, deren Unfallrisiko in Neukölln deutlich über dem Berliner Durchschnitt liegt.
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