Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0172/XIX
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wurde mit Auslaufen der Freistellungen vom Besetzungsrecht nicht wieder neu eingeführt. Der WBS mit Dringlichkeit wurde lediglich durch den WBS mit besonderem Wohnbedarf abgelöst. Vielmehr galt die Vermietung mit WBS im Bezirk Neukölln nur vom 01.05.2005 bis 31.07.2006 nicht, da zu diesem Zeitpunkt der Bezirk als freigestellt gem. § 30 Wohnraumfördergesetz (WoFG) galt. Im Anschluss hat die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die AV zu § 30 WoFG erlassen. Diese hat eine grundsätzliche und generelle Freistellung im gesamten Bezirk von der Vermietung ohne WBS ausgeschlossen. Bezirkliche Freistellungen sind im Einzelfall sowie in Teilen in Wohnanlagen durch den Fachbereich Wohnen möglich und für den Bereich der statistischen Gebiete (Bezirksregionen 1 - 5) ausdrücklich nur durch einen Bezirksamtsbeschluss gültig. Letztlich trägt eben diese Regelung der Freistellung dazu bei, dass eine sozial stabile Bevölkerungsstruktur auch in Gegenden, in denen viele Bezugsberechtigte von Sozialleistungen wohnen, aufrechtzuerhalten.
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
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