Drucksache - 0172/XIX  

 
 
Betreff: Keine Wiedereinführung der Wohnberechtigungsscheine
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDUBA/BauNatBüD
Verfasser:Oeverdieck, LarsBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
28.03.2012 
6. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
03.12.2014 
35. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
1. Version vom 21.03.2012
2. Version vom 26.11.2014

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) wurde mit Auslaufen der Freistellungen vom Besetzungsrecht nicht wieder neu eingeführt. Der WBS mit Dringlichkeit wurde lediglich durch den WBS mit besonderem Wohnbedarf abgelöst. Vielmehr galt die Vermietung mit WBS im Bezirk Neukölln nur vom 01.05.2005 bis 31.07.2006 nicht, da zu diesem Zeitpunkt der Bezirk als freigestellt gem. § 30 Wohnraumfördergesetz (WoFG) galt. Im Anschluss hat die zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die AV zu § 30 WoFG erlassen. Diese hat eine grundsätzliche und generelle Freistellung im gesamten Bezirk von der Vermietung ohne WBS ausgeschlossen. Bezirkliche Freistellungen sind im Einzelfall sowie in Teilen in Wohnanlagen durch den Fachbereich Wohnen möglich und für den Bereich der statistischen Gebiete (Bezirksregionen 1 - 5) ausdrücklich nur durch einen Bezirksamtsbeschluss gültig. Letztlich trägt eben diese Regelung der Freistellung dazu bei, dass eine sozial stabile Bevölkerungsstruktur auch in Gegenden, in denen viele Bezugsberechtigte von Sozialleistungen wohnen, aufrechtzuerhalten.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 
 

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