Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0089/XIX
Die Verkehrslenkung Berlin hat die Einrichtung des Fußgängerüberweges abgelehnt. Zur Begründung wird auf die Richtlinien für die Anlage und die Ausstattung von Fußgängerüberwegen verwiesen, wonach ein solcher nur über einen Fahrstreifen je Fahrtrichtung geführt werden darf. Da dies in der Blaschkoallee nicht gegeben ist, konnte dem Beschluss der BVV nicht entsprochen werden.
Das Bezirksamt sieht hiermit den Beschluss der BVV als erledigt an. |
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