Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0038/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Anzahl der Bürgerdeputierten im Integrationsausschuss wird auf Grundlage von § 9 Absatz 1 Bezirksverwaltungsgesetz auf sieben erhöht und die Anzahl der Bezirksverordneten auf acht reduziert.
Begründung:
Das Integrations- und Teilhabegesetz sieht für den verbindlich einzurichtenden Integrationsausschuss die Anzahl von vier bis maximal sieben Bürgerdeputierten vor, die den Fraktionen insbesondere von Verbänden vorgeschlagen werden sollen. Es ist unverständlich, dass in Neukölln mit seinem hohen Anteil an Menschen mit Migrationshintergrund der Integrationsausschuss nur mit der niedrigst möglichen Anzahl von vier Bürgerdeputierten eingerichtet wurde. Der Integrationsausschuss ist für alle Angelegenheiten, die Auswirkungen auf die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund haben, zuständig und kann für entsprechende Anträge Beschlussempfehlungen aussprechen. Auf die Expertise, Meinung und Partizipation aus möglichst vielen verschiedenen Blickwinkeln sollte daher im Sinne einer gelingenden Integration nicht verzichtet werden. |
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