Drucksache - 0007/XIX  

 
 
Betreff: Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Koglin, JürgenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.10.2011 
1. öffentliche (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt acht festgesetzt und besteht aus

                        dem Vorsteher,

                        der stellvertretenden Vorsteherin,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der SPD,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der PIRATEN,

                        dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN

                        sowie zusätzlich

                        einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 

 
 

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