Drucksache - 0002/XIX  

 
 
Betreff: Änderung der Geschäftsordnung
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Koglin, JürgenKoglin, Jürgen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.10.2011 
1. öffentliche (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der § 11 der Geschäftsordnung für die BVV Neukölln von Berlin wird wie folgt geändert:

 

§ 11
Beteiligung der Fraktionen

 

1.              Die BVV bildet aus ihrer Mitte den Ältestenrat, den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsausschuss und weitere Ausschüsse. Sie kann für Ausschüsse, in denen Bürgerdeputierte (§ 9 Abs. 1 und 2 BezVG) mitwirken sollen, bis zu vier und für den Integrationsausschuss mindestens vier bis zu sieben Bürgerdeputierte hinzuwählen; die Bezirksverordneten müssen die Mehrheit bilden. Die Größe der Ausschüsse soll regelmäßig auf höchstens dreizehn Bezirksverordnete, bei Zuwahl von Bürgerdeputierten auf höchstens elf Bezirksverordnete begrenzt werden. Gesetzliche Sonderregelungen für den Jugendhilfeausschuss bleiben unberührt.

 

 

 
 

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