Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 0002/XIX
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der § 11 der Geschäftsordnung für die BVV Neukölln von Berlin wird wie folgt geändert:
§ 11
1. Die BVV bildet aus ihrer Mitte den Ältestenrat, den Jugendhilfeausschuss, den Integrationsausschuss und weitere Ausschüsse. Sie kann für Ausschüsse, in denen Bürgerdeputierte (§ 9 Abs. 1 und 2 BezVG) mitwirken sollen, bis zu vier und für den Integrationsausschuss mindestens vier bis zu sieben Bürgerdeputierte hinzuwählen; die Bezirksverordneten müssen die Mehrheit bilden. Die Größe der Ausschüsse soll regelmäßig auf höchstens dreizehn Bezirksverordnete, bei Zuwahl von Bürgerdeputierten auf höchstens elf Bezirksverordnete begrenzt werden. Gesetzliche Sonderregelungen für den Jugendhilfeausschuss bleiben unberührt.
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