Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1888/XVIII
Ich frage das Bezirksamt:
1. Weshalb werden deutsche Staatsangehörige bei der Anmeldung zur Eheschließung aufgefordert, ihre Einbürgerungsurkunden sowie die ihrer Eltern vorzulegen?
2. Ist diese Praxis in allen Berliner Bezirken üblich, oder handelt es sich um eine Neuköllner Besonderheit und empfindet das Bezirksamt dies als angemessen?
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