Drucksache - 1786/XVIII  

 
 
Betreff: Rauchwarnmelderpflicht endlich auch in Berlin durchsetzen!
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDU/GRAUEBA/BauNatBüD
Verfasser:Oeverdieck/Schwarzer/SchumacherBlesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
23.03.2011 
45. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
13.07.2016 
53. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen     

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
1786_XVIII_Rauchwarnmelderpflicht
2. Version vom 30.03.2011

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

- mit Textänderung –

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich gegenüber dem Berliner Senat dafür einzusetzen, dass die Berliner Bauordnung dahingehend geändert wird, dass der Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen und in Treppenhäusern - wie bereits in zehn anderen Bundesländern - verpflichtend wird.

 

Die neu überarbeitete Bauordnung für Berlin tritt nunmehr zum 01. Januar 2017 in Kraft. Darin ist der verpflichtende Einbau von Rauchwarnmeldern, auch im Gebäudebestand, gesetzlich geregelt.

 

Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.

 

 

Berlin-Neukölln, den          . Juli 2016

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

 

 

 

Dr. GiffeyBlesing

Bezirksbürgermeisterin               Bezirksstadtrat

 
 

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