Drucksache - 1667/XVIII  

 
 
Betreff: Wahlen nach dem Schulgesetz für Berlin in der Fassung vom 28. Juni 2010
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUCDU
Verfasser:Glücklich, Hans-DetlefGlücklich, Hans-Detlef
Drucksache-Art:Mündliche AnfrageMündliche Anfrage
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.11.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin schriftlich beantwortet   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Mündliche Anfrage
Schriftliche Beantwortung zur Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

Ich frage das Bezirksamt:

 

Welche Schulen in Neukölln haben nicht die nach den § 89 Absatz 3 (einen Monat nach Schulbeginn für die Klassenelternvertretung) und § 90 Absatz 3 (6 Wochen nach Schulbeginn für die Gesamtelternvertretung) des Schulgesetzes für Berlin gesetzten Fristen eingehalten, und wenn nein, warum nicht?

 

 
 

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