Drucksache - 1503/XVIII  

 
 
Betreff: Ausstattung mit Hausmeister(inne)n und Schulsekretär(inn)en
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/BiSchulKuSport
  Dr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
30.06.2010 
38. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Entscheidung
05.10.2010 
40. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
10.11.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.05.2011 
46. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Zwischenbericht zur Kenntnis genommen   
Bezirksverordnetenversammlung Vorberatung
18.09.2013 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin mit Abschlussbericht zur Kenntnis genommen   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
Vorlage zur Kenntnisnahme - 1. Zwischenbericht
6. Version vom 09.09.2013
7. Version vom 09.09.2013

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Bezirk Neukölln macht, wie auch alle anderen Bezirke Berlins, regelmäßig gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen auf die Dringlichkeit einer auskömmlichen Personalausstattung in den genannten Bereichen aufmerksam. Dabei ist die Problemlage hinsichtlich der beiden Berufsgruppen differenziert zu betrachten.

 

Schulsekretäre/-innen

Die Schulsekretariate sind infolge der Ausweitung der schulischen Funktionszeiten und der veränderten Organisationsstrukturen personell unzureichend ausgestattet. Nachbesserungen im Sinne von Stellenzuweisungen erfolgten bislang nicht.

 

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets wurden für Neukölln rd. 10 Stellen beantragt, die benötigt werden, um die damit verbundene Mehrarbeit aufzufangen und Vertretungsdienste bei langfristigen Erkrankungen optimaler organisieren zu können.

 

Dem Zentralen Personalüberhangmanagement stehen nachweislich keine qualifizierten Kräfte zur Verfügung. Die Suche nach geeignetem Personal gestaltet sich seit Jahren als zunehmend schwierig. Schulsekretariate erfordern aber geschultes und qualifiziertes Personal, weil sich das Aufgabenspektrum verändert und erheblich erweitert hat. Die seit Jahren angespannte Personalsituation lässt sich nur durch befristete (besser: unbefristete) Außeneinstellungen lösen.

 

 

 

Schulhausmeister/-innen

Mit Schreiben vom 25.05.2009 hatte der Senator für Finanzen unter der Bedingung, dass künftig alle entsprechenden Personalbedarfe durch Personal des Landesbetriebes für Gebäudebewirtschaftung (LfG) abgedeckt werden, einer Entfristung aller befristeten Beschäftigungsverhältnisse von Schulhausmeister/inne/n (Ausnahme: Vertretungsfälle) zugestimmt. Dieser Regelung ist auch der Bezirk Neukölln beigetreten. Damit war und ist eine externe Einstellung von Schulhausmeistern/-innen beispielsweise im Rahmen des Einstellungskontingents nach dem Personalbedarfskonzept ab dem Jahr 2010 nicht möglich; der Bedarf ist über den LfG zu decken.

 

Als äußerst problematisch stellte sich aber heraus, dass die Beschäftigten des LfG tarifrechtlich nur 38,5 Wochenstunden arbeiten und damit die schulischen Funktionszeiten nicht abdecken. Zudem muss der Schulträger selbst für die Vertretung der Hausmeister/-innen des LfG bei Krankheit und Urlaub sorgen, wofür keine Personalressourcen bereitstehen. Diese und weitere Bedenken wurden in zahlreichen Schreiben gegenüber der Senatsverwaltung für Finanzen dargelegt.

 

In Anpassung der veränderten Strukturen müssen Schulhausmeister/-innen weiterhin mit 48 Wochenstunden eingesetzt werden können, um sowohl die schulischen Funktionszeiten sicherzustellen als auch die Schließung des Schulgeländes und der Immobilie weiterhin zu gewährleisten. Das vom LfG gestellte Personal kann die erforderlichen Bedingungen zeitlich nicht erfüllen. Der LfG gewährt nicht einmal die Möglichkeit variabler Arbeitszeiten. Das im Schulbereich praktizierte Modell einer flexiblen Arbeitszeit wird vom LfG abgelehnt. Dienstbeginn und -ende sind festgelegt und unflexibel und entsprechen damit nicht den schulischen Erfordernissen und Gegebenheiten. Weder sind die schulischen Funktionszeiten noch die Schließung der Immobilie nach Unterrichtsschluss gesichert. Das lässt sich nur durch Einstellungen von außen und durch längere Arbeitszeiten erreichen.

 

Die diesbezüglichen Interessen aller Bezirke werden absprachegemäß vom BA Steglitz-Zehlendorf vertreten. Das hatte im Januar diesen Jahres eine Umfrage unter allen Bezirken zu den Erfahrungen im Umgang mit dem LfG bei der Besetzung von vakanten Aufgabengebieten für Schulhausmeister/-innen gestartet. Die Ergebnisse dieser Umfrage sollen als Grundlage für einen erneuten Vorstoß bei der Senatsverwaltung für Finanzen zur Lösung des Problems dienen. Das nachlässige Antwortverhalten vieler Bezirke - die letzte Antwort ist nach Aussage des Bezirks Steglitz-Zehlendorf erst in der 14. Kalenderwoche eingegangen, Neukölln hat in der 7. Kalenderwoche geantwortet - führt jedoch zu einer Verzögerung der Problemlösung. Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf hat aber zugesagt, zeitnah die Verhandlungen mit der Senatsverwaltung für Finanzen voranzutreiben.

 

 

 

 

 

 

 

 

18.09.2013

Neuköllner Schulsekretariate

Mit Auflösung des Zentralen Stellenpools Ende 2012 besteht kein generelles Außeneinstellungsverbot mehr. Senatsverwaltungen und Bezirke können seitdem eigenverantwortlich und nach eigenen Prioritäten über Personaleinstellungen und damit über unbefristete und befristete Arbeitszeitaufstockungen entscheiden. Nach Anerkennung der Einsparvorgaben ist für Außeneinstellungen grundsätzlich keine Genehmigung durch die Senatsverwaltung für Finanzen mehr notwendig.

Für die seit Jahren angespannte Personalsituation im Bereich der Neuköllner Schulsekretariate führte diese Entwicklung bereits im vergangenen und in diesem Jahr zu einer spürbaren Entlastung. Es konnten diverse freie Stellen durch unbefristete Außeneinstellungen besetzt werden. Alle Neuköllner Schulsekretariate sind mit qualifiziertem Personal ausgestattet und gehen im Rahmen der Koalitionsvereinbarung zum 01.01.2014 aus den Bezirken in die Personalwirtschaft der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft über.

 

Neuköllner Schulhausmeister/innen

Im Bereich der Schulhausmeister/innen zeichnete sich eine ähnliche Entwicklung ab. Das Verfahren, die Bedarfe für Dienstleistungen von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern durch den Landesbetrieb für Gebäudemanagement (LfG) abzudecken, hatte sich nicht bewährt. Dies führte dazu, dass seit dem Schuljahr 2011/2012 alle freien und frei werdenden Stellen von Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern durch Außeneinstellungen nachbesetzt werden konnten. Alle Neuköllner Schulen sind mit einem/er Schulhausmeister/in ausgestattet, die mehrheitlich mit 48,00 Wochenstunden eingesetzt sind und damit die schulischen Funktionszeiten sicherstellen. Tarifrechtlich steht es den Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeistern zu, auch mit 41,50 Wochenstunden (inkl. Pause) zu arbeiten. Die schulischen Funktionszeiten werden auch mit diesem Arbeitszeitmodell abgedeckt.

 

Das Bezirksamt sieht den BVV-Beschluss damit als erledigt an.

 

 

 
 

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