Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1262/XVIII
Die Adlershofer Projekt GmbH hat von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung den Auftrag erhalten, federführend bei der Weiterentwicklung des Tempelhofer Feldes tätig zu werden und die Wünsche und Interessenslagen für die Nachnutzung zu bündeln. Aus diesem Grund hat das Bezirksamt dieser Gesellschaft den Wunsch der BVV Neukölln zur Errichtung eines Seniorenspielplatzes auf dem Tempelhofer Feld übermittelt.
Mit Schreiben vom 04.10.2010 hat das Bezirksamt hierzu eine Stellungnahme erhalten: „Gesundheit und Fitness im Alter sind wichtige Zukunftsthemen, die wir in die Entwicklung des Tempelhofer Feldes einbeziehen. In unserem Leitbild für die Entwicklung der Tempelhofer Freiheit hat der Themenkomplex „Gesundheit, Wellness und Sport“ einen hohen Stellenwert.
Das Tempelhofer Feld ist bereits heute ein „aktiver Park“ und kann auf Grund der Größe und Weite ein Zentrum für Ausdauersport werden. Bei der geplanten Umgestaltung des Tempelhofer Parks nimmt das Thema Sport, Spiel und Bewegung eine bedeutende Rolle ein. So liegt es nahe, im unmittelbaren Umfeld am südlichen Columbiadamm ein „Gesundheitsquartier“ mit Fokus auf Prävention und mit starkem gesundheitswirtschaftlichem gewerblichem Anteil zu entwickeln. Die wesentlichen Elemente der Prävention mit Ernährung, Bewegung und Entspannung lassen sich in der Nachbarschaft zu einem sportbetonten Park in idealer Weise anbinden. In der Parklandschaft werden sich die Funktionen der wohnungsnahen Erholung mit denen des künftigen Gesundheitsquartiers mischen. Ein gesundheitsförderndes Angebot für alle Altersstufen gibt es heute noch nicht, umso mehr wird es von uns angestrebt.
Ihr Anliegen, in der Nachbarschaft zu Neuköllner Wohngebieten einen Seniorenspielplatz zu errichten, deckt sich daher genau mit unseren Intentionen. Wir werden es in den weiteren Planungsprozess für die Parklandschaft einbringen und sind zuversichtlich, dass wir gemeinsam einen Standort für den Seniorenspielplatz im Laufe des nächsten Jahres festlegen werden.“
Das Bezirksamt sieht damit den Beschluss als erledigt an.
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