Drucksache - 1020/XVIII  

 
 
Betreff: Mehrwertsteuersatz für Schulessen
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/BiSchulKuSport
Verfasser:Dr. Stelz, SylviaDr. Giffey, Franziska
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
25.03.2009 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin überwiesen   
Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Entscheidung
01.12.2009 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur mit Änderungen im Ausschuss beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
27.01.2010 
33. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen   
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
06.10.2010 
40. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin vertagt   
10.11.2010 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Antrag
Beschlussempfehlung - 2. Lesung
VzK - Schlussbericht
VzK - Schlussbericht - vertagt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt berichtet:

 

Die aus den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen resultierenden Mehrkosten für das Jahr 2010 wurden sofort nach Vorliegen der letzten Rechnungen aus dem Juli 2010 mit 32.358,33 € ermittelt. Dabei wurden nur die Caterer berücksichtigt, die eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für die reine Essensherstellung von 7 auf 19 % durchgeführt haben. Caterer, die bereits beim Portionspreis keine Trennung zwischen Essensherstellung und Serviceleistung beinhalteten, mussten unberücksichtigt bleiben.

 

Grundsätzlich werden bei der Geltendmachung von Mehrausgaben bei der Senatsverwaltung für Finanzen im Zuge der Globalsummenkorrektur nur Beträge über 50.000 € - dies ist hier nicht der Fall - anerkannt. Eine Anmeldung der Mehrkosten würde somit keine Aussicht auf Erfolg haben.

 

Zwischenzeitlich ist die Beköstigung in den Neuköllner Schulen neu ausgeschrieben und vertraglich fixiert worden. Sie wird mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 umgesetzt. Danach gibt es künftig ausschließlich Verträge mit Caterern, bei denen die Essensherstellung und die Serviceleistungen in einer Hand liegen und somit generell 19 % Mehrwertsteuer anfallen. Nur so ist sichergestellt, dass die Schulbeköstigung in einer Hand liegt, d. h., dass bei Problemen und Beschwerden jeweils nur ein Ansprechpartner vorhanden ist und somit ein reibungsloser Essensbetrieb erfolgen kann.

 

 
 

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