Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Drucksache - 1020/XVIII
Zu dem Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung wird wie folgt berichtet:
Die aus den unterschiedlichen Mehrwertsteuersätzen resultierenden Mehrkosten für das Jahr 2010 wurden sofort nach Vorliegen der letzten Rechnungen aus dem Juli 2010 mit 32.358,33 € ermittelt. Dabei wurden nur die Caterer berücksichtigt, die eine Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für die reine Essensherstellung von 7 auf 19 % durchgeführt haben. Caterer, die bereits beim Portionspreis keine Trennung zwischen Essensherstellung und Serviceleistung beinhalteten, mussten unberücksichtigt bleiben.
Grundsätzlich werden bei der Geltendmachung von Mehrausgaben bei der Senatsverwaltung für Finanzen im Zuge der Globalsummenkorrektur nur Beträge über 50.000 € - dies ist hier nicht der Fall - anerkannt. Eine Anmeldung der Mehrkosten würde somit keine Aussicht auf Erfolg haben.
Zwischenzeitlich ist die Beköstigung in den Neuköllner Schulen neu ausgeschrieben und vertraglich fixiert worden. Sie wird mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 umgesetzt. Danach gibt es künftig ausschließlich Verträge mit Caterern, bei denen die Essensherstellung und die Serviceleistungen in einer Hand liegen und somit generell 19 % Mehrwertsteuer anfallen. Nur so ist sichergestellt, dass die Schulbeköstigung in einer Hand liegt, d. h., dass bei Problemen und Beschwerden jeweils nur ein Ansprechpartner vorhanden ist und somit ein reibungsloser Essensbetrieb erfolgen kann.
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