Drucksache - 0004/XVIII  

 
 
Betreff: Anzahl der Schriftführer im Vorstand der BVV Neukölln von Berlin
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Hannelore SchlottmannSchlottmann, Hannelore
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
Beratungsfolge:
Bezirksverordnetenversammlung Entscheidung
26.10.2006 
1. (konstituierende) Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)   

Beschlussvorschlag
Anlagen:
Vorlage zur Beschlussfassung

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln setzt gemäß § 7 Abs

Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln setzt gemäß § 7 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 2 Abs. 1 und 2 ihrer Geschäftsordnung die Zahl der Schriftführer im Vorstand der BVV auf sechs fest, und zwar

 

jeweils ein Mitglied der Fraktionen der

SPD, CDU, Grünen, FDP, Grauen und Linke.PDS.

 

Der Bezirksverordnetenvorsteher, der stellvertretende Bezirksverordnetenvorsteher und die Schriftführer bilden den Vorstand der BVV Neukölln.

 

 

 

 
 

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