Auszug - Extremistische Moscheen und Koranschulen schließen – Vereine verbieten  

 
 
41. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 9.19
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 27.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1448/XX Extremistische Moscheen und Koranschulen schließen – Vereine verbieten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:FraktionslosIntegration
Verfasser:Zielisch, AnneTanana, Samira
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Integration empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, den Innensenat um die Prüfung eines Verbots sämtlicher in Neukölln ansässiger Moscheevereine und Koranschulen zu ersuchen, die Netzwerken zuzuordnen sind, deren Ziel die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Errichtung einer Herrschaft auf der Grundlage des islamischen Rechts (Scharia) ist und die somit gegen Artikel 9 (2) GG verstoßen („Vereinigungen, … die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.“). Konkret handelt es sich dabei um folgende Netzwerke:

 

1.)       die arabische Muslimbruderschaft samt dem „palästinensischen“ Ableger Hamas (vertreten durch die Neuköllner Begegnungsstätte e. V. und das Islamische Kultur- und Erziehungszentrum e. V.)

2.)       die iranisch-schiitische IGS (Imam Riza Moschee und Solidaritätsverein e.V.)

3.)       Mili Görüs (IGMG e. V.)

4.)       gegebenfalls DITIB (Sehitlikmoschee und viele weitere)

5.)       Salafisten (Al-Nur-Moschee, für die bereits ein Verbotsantrag per BVV-Beschluss gefordert wurde).

Zusätzlich oder alternativ soll der Senat den Entzug der Gemeinnützigkeit gemäß dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.3.2018 mit dem Aktenzeichen V R 36/16 (Keine Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht ausdrücklich erwähnten (islamischen) Vereins) prüfen.

 

Frau BV Tanana begründet als Ausschussvorsitzende des Integrationsausschusses die Beschlussempfehlung.

 

Redebeiträge: Frau BV Zielisch, Herr BV Lüdecke, Herr BV Koglin, Herr BV Abed, Frau BV Zielisch

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP gegen die Stimmen der Fraktionslosen Kapitän und Zielisch bei Enthaltung der AfD beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.


 
 

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