Auszug - Leitlinien für Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der räumlichen Stadtentwicklung - Hr. Groth / Leiter Stadtentwicklung  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Groth, der die Inhalte der Leitlinien (LLBB) mittels einer Präsentation vorstellt. Die Unterlagen werden auch über die Webseite des Ausschusses zur Verfügung gestellt. Alle Informationen zum Thema sind auch auf der Webseite www.leitlinien-beteiligung.berlin.de öffentlich zugänglich.

 

Herr Groth stellt zunächst den vorangegangenen Prozess vor, der den LLBB zugrunde liegt (Beginn im Juni 2017, Abschlussveranstaltung Ende August 2019, Beschluss des Abgeordnetenhauses im September 2019). Bei den Leitlinien handelt es sich zunächst um ein Instrument der Landesebene / Senatsverwaltung, die Bezirke können diese implementieren. Die Bezirke müssen sodann eigene Beschlüsse zur Übernahme der LLBB auf bezirklicher Ebene fassen und diese in die bezirklichen Strukturen überführen. Er stellt hierzu die Grundsätze und Instrumente der LLBB vor und erläutert diese. Derzeit beginnt bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein weiterer Prozess zur Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes, in dem Arbeitsumfang, Verfahrenswege, Zuständigkeiten, Finanzierung und Personaleinsatz geklärt werden. Ergebnisse sollen bis April 2020 vorliegen. Auf Bezirksebene muss dann ebenfalls die Rollenverteilung geklärt werden. Hierzu ist beim Bezirksbürgermeister ein Gesprächstermin vorgesehen. Aus seiner Sicht sind zunächst die Instrumente der Anlaufstelle und der Vorhabenliste wichtig. Im kommenden Doppelhaushalt erhält der Bezirk Mittel i.H.v. 200.000 Euro, mit denen z. B. die Anlaufstelle (über einen externen Dienstleister) finanziert werden kann. Mit dem bestehenden Personalkörper ist eine Umsetzung in Gänze nicht möglich. Diese zusätzliche Aufgabe für den Bezirk kann aus abschließender Sicht der Verwaltung daher nur stufenweise umgesetzt werden. Die Vorsitzende bedankt sich für die Vorstellung der Leitlinien und eröffnet die Diskussion.

 

Herr Morsbach spricht den Beteiligungsbeirat an und fragt, ob dieser auf Landesebene eingerichtet wird. Herr Groth bejaht dies. Für die Bezirksverwaltung ist dieser nicht prioritär an erster Stelle, aber es ist den Bezirken natürlich überlassen alle fünf Instrumente zu implementieren. Herr Morsbach regt einen Antrag zur Bürger*innenbeteiligung über die BVV an, um die LLBB auch auf die anderen Abteilungen übertragen zu lassen. Herr Groth ist gerne bereit, seinen Vortrag auch in anderen Ausschüssen zu halten. Wohin der Prozess einer Umsetzung im Bezirk führt, vermag er nicht einzuschätzen, dies ist Aufgabe der Politik. Für Herrn Wewer sind die LLBB ein Schritt in die richtige Richtung, eine ergebnisoffene Bürger*innenbeteiligung sinnvoll und sehr unterstützenswert. Herr Laumann unterstützt den Vorschlag von Herrn Morsbach, um die LLBB in die praktische Umsetzung zu bringen. Herr Groth äußert zur Aussage von Herrn Wewer, dass dies auch nur so, also offen und transparent, erfolgreich sein kann. Ein Bürger erhält das Wort, der ein hohes Bedürfnis der Neuköllner*innen an Beteiligung proklamiert und daher wissen möchte, ob die Bürger*innen nur Vorschläge einbringen oder auch mitbestimmen können. Herr Groth erläutert daraufhin die verschiedenen Stufen einer Beteiligung. Diese wird in Abhängigkeit vom jeweiligen Projekt nicht immer gleich sein.

 

Herr Wittke begrüßt das Konzept grundsätzlich, moniert aber, dass für den Konfliktfall keine Schiedsstelle vorgesehen ist. Dies könne zu einem Placebo-Effekt führen, wenn die Verwaltung dann doch wie selbst vorgesehen handelt. Herr Groth tritt dieser Befürchtung entgegen. Ganz im Gegenteil haben sich die bezirklichen Leitungen der Berliner Stadtentwicklungsämter in einer gemeinsamen Stellungnahme positiv zu den LLBB positioniert. Er sieht gleichwohl das Risiko, dass ohne entsprechende personelle Ressourcen die Erwartungshaltung der Bürger*innen nicht erfüllt werden kann. Divergierende Interessen wird es immer geben. Ob eine Schiedsstelle eingerichtet werden soll, muss am Ende einer Abwägung transparent entschieden werden. Herr Kontschieder fragt, ob der Grad der Beteiligung durch den zuständigen Dezernenten festgelegt wird, was Herr Groth bestätigt. Für Herrn Morsbach ist eine Schiedsstelle nicht zielführend, da auch mit den LLBB die rechtlichen Grundlagen zu berücksichtigen sind. Als Kontrollorgane gibt es die BVV und ggf. Gerichte, diese Instanzen funktionieren. Für Frau Fuhrmann sollte es bei der Bürger*innenbeteiligung einen großen Spielraum bei der Mitwirkung geben. Zugleich wäre es hilfreich, wenn von Beginn an klar ist, wie diese ausgestaltet sein soll. Sie schlägt eigenständige Stadtteilvertretungen vor, welche eine Vermittler*innenrolle in Richtung Politik / Verwaltung einnehmen können. Herr Wittke stimmt Herrn Morsbach grundsätzlich zu, eine Schiedsstelle ist für ihn dennoch - auch für die Verwaltung untereinander - wünschenswert. Sowohl Herr Scharmberg als auch Herr Kontschieder halten diesen Vorschlag für nicht zielführend und verweisen auf die Bezirksverordneten als verlängerten Arm der Neuköllner Bürger*innen. Eine Bürgerin äußert ihre Zweifel an einer wirkungsvollen Umsetzung und kritisiert zugleich erneut die Planungen zur Umgestaltung der ehemaligen Geyer-Werke. Für den Bürger, der sich nach dem Grad der Beteiligung erkundigt hatte, wird der Wille der Bürger*innen nicht ernstgenommen, die Frustration sei daher hoch. Er hat i.d.Z. ein Schreiben mit rd. 800 Unterschriften an den Bezirksbürgermeister überreicht. Die Politik brauche sich nicht wundern, wenn die Bindung an die etablierten Parteien nachlässt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, möchte die Vorsitzende abschließend wissen, wie die weitere Zeitschiene aussehen wird. Dies wird nach Aussage von Herrn Groth davon abhängen, was, wann und wie der Bezirk bei der Umsetzung der LLBB vorgehen möchte. Für den 11.12.2019 ist der eingangs erwähnte Gesprächstermin beim Bezirksbürgermeister anberaumt. Im Anschluss sind möglicherweise konkretere Aussagen möglich.


 
 

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