Auszug - Verlässliche Verwaltung für die Anwohner der Krugpfuhlsiedlung  

 
 
33. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 10
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 14.11.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1426/XX Verlässliche Verwaltung für die Anwohner der Krugpfuhlsiedlung
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Förster, ChristopherFuhrmann, Marlis
Drucksache-Art:AntragMitteilung - 2. Lesung
 
Beschluss


Herr Förster erhält das Wort, der daraufhin den Antrag begründet. Seine Fraktion hatte sich (als Beispiel für eine konstruktive Bürger*innenbeteiligung) intensiv mit dem dortigen Verein ausgetauscht. Er bedankt sich für das zahlreiche Erscheinen der Siedlergemeinschaft im heutigen Ausschuss. Die Interessen der Bewohner*innen als auch der Verwaltung sollen durch diesen Antrag konkretisiert werden.

 

Die Vorsitzende übergibt das Wort an die Gäste. Diese kritisieren zusammengefasst die Bestimmungen der bestehenden Erhaltungsverordnung.

 

Herr Scharmberg äußert deutliche Kritik am Antrag als auch an der Begründung. Der Verwaltung Beliebigkeit vorzuwerfen, ist populistisch und entspricht zudem nicht der Realität. Er bittet die Äußerung zu korrigieren und zugleich an Herrn Groth gerichtet, die Wesenszüge der Erhaltungsverordnung zu erläutern.

 

Herr Groth stellt diese daraufhin kurz vor. Rechtliche Grundlage bildet das Baugesetzbuch. Mit der Verordnung wird in das Eigentum der Betroffenen eingegriffen, so dass hinreichende Gründe hierfür vorliegen müssen. Die Krugpfuhlsiedlung ist ein in sich geschlossenes städtebauliches Ensemble, welches weitestgehend erhalten geblieben ist und sich in direkter Nachbarschaft zum Weltkulturerbe der Hufeisensiedlung befindet. Mit der Verordnung (kein Denkmalschutz, dieser wäre restriktiver) soll gesichert sein, dass ursprüngliche, noch vorhandene Erscheinungsbild zu schützen. Die bezirklichen Untersuchungen vor Erlass der Verordnung waren äußerst umfangreich und wurden durch die BVV im Jahr 2008 beschlossen. Dem Beschluss lag eine umfangreiche Begründung bei, die er dem Ausschuss zeigt. Diese Begründung mit ihren ausführlichen und konkreten Vorgaben bildet den Leitfaden für die Entscheidungen der Verwaltung. In einer Ausführungsvorschrift (Nr. 5 des Antrags) würde nicht mehr stehen können. Dass die Verwaltung einen Tag so, den anderen Tag so entscheidet, weist Herr Groth entschieden zurück.

 

Frau Fuhrmann regt zum besseren Verständnis einen Gestaltungsleitfaden als Booklet analog zur Schillerpromenade an. Herr Förster bringt sein Bedauern über seine Äußerungen zum Ausdruck. Er hält es insgesamt für angebracht eine 11 Jahre alte Verordnung zu überarbeiten, um diese greifbarer zu machen. Herr Wittke schließt sich dem an. Seit Inkrafttreten gab es erhebliche Änderungen, z.B. im Brandschutz. Er schlägt vor, dass die Bewohner*innen die Sachverhalte, welche für sie am wesentlichsten sind, zusammenfassen und diese dann über die BVV eingebracht werden.

 

Für Herrn Morsbach ist der Antrag nicht zustimmungsfähig, wie er kurz begründet. Für die Gäste vom Siedlungsverein wäre nach eigener Aussage eine visuelle Darstellung, was möglich ist und was nicht, wie von Frau Fuhrmann vorgeschlagen, sehr hilfreich. Herr Förster bestärkt die Erörterung, dass hier Handlungsbedarf besteht. Um den Antrag textlich noch mal überarbeiten zu können, beantragt er die Vertagung der Drucksache. Die Vorsitzende bedankt sich für die angeregte Diskussion. Der Antrag wird einvernehmlich vertagt.


 
 

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