Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Vorbereitende Untersuchung Milieuschutzgebiet Gropiusstadt beauftragen
Der Antrag wurde bereits mehrfach vertagt. Frau Fuhrmann nimmt Bezug auf die gerichtliche Entscheidung, wonach die Aufstellung einer Milieuschutzsatzung mehr Rechtssicherheit bringt, als die Aufstellung einer Umstrukturierungsverordnung. Sie fragt daher, ob es möglich sei, eine zweite Schutzkategorie einzuführen. Herr Schröter fragt, ob die gesamte Gropiusstadt oder nur bestimmte Bereiche durch eine Umstrukturierungsverordnung geschützt werden sollen. Dies ist nach Aussage von Frau Fuhrmann nicht definiert und sie bittet die Verwaltung um Stellungnahme.
Auf den Rechtsstreit hat Frau Fuhrmann bereits hingewiesen, wie Herr BzStR Biedermann eingangs erwähnt. In diesem Eilrechtsschutzverfahren ging es um konkrete Fragen aufgrund des durch den Bezirk auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses für eine Umstrukturierungssatzung ausgesprochenen Baustopps. Das Gericht ist hierbei der bezirklichen Argumentation nicht gefolgt. Dennoch glaubt er, dass es weiterhin gute Argumente für eine Umstrukturierungsverordnung gibt, so dass die Vorbereitungen dafür weiterlaufen. Es geht um eine gewollte städtebauliche Umstrukturierung, um die in den 1970er Jahren erbaute Siedlung fit für die Zukunft zu machen. Der Bezirk hat mit der Deutsche Wohnen als auch der Gropiuswohnen gute Verhandlungsergebnisse für die betroffenen Mieter*innen erzielt und vertraglich fixiert, welche ohne den Aufstellungsbeschluss nicht zu erreichen gewesen wären. Es bleibt nun das Gutachten aus dem Untersuchungsauftrag (keine klassische Voruntersuchung) abzuwarten. Aus dem Ergebnis kann dann abgeleitet werden, ob Milieuschutz- oder Umstrukturierungsverordnung als Schutzinstrument besser greifen.
Es wird eine Haushaltsbefragung in der Gropiusstadt geben, aus deren Ergebnissen auch eine Begründung für eine Milieuschutzverordnung möglich wäre. Eine neue Voruntersuchung wird es nicht geben (Nachfrage Herr Laumann). Herr Groth ergänzt, dass die Befragung zeitnah beauftragt werden wird und die Ergebnisse bis Ende des Jahres vorliegen sollen.
Frau Fuhrmann stellt daraufhin den Antrag zurück. |
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