Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.06.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Städtebauförderung

Der Bezirk hat - wie Herr BzStR Biedermann kurz berichtet - insgesamt sieben Gebiete als potenzielle Förderkulissen bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angemeldet und befindet sich hierzu in Gesprächen. Für die Gropiusstadt-Nord, Harzer Straße / Treptower Straße (Nord) sowie den Großraum Germaniagarten / Neubritz wird es vertiefende Untersuchungen geben, ob diese als QM-Gebiet ausgewiesen werden können. Wann mit den Ergebnissen zu rechnen ist, kann derzeit aber noch nicht eingeschätzt werden. Für die Schillerpromenade wird noch geprüft, ob und in welcher Form eine städtebauliche Denkmalschutzförderkulisse möglich ist.

Herr Morsbach möchte bezüglich des Gebietes Germaniagarten wissen, ob die Kulisse dann an der Bezirksgrenze endet. Herr BzStR Biedermann berichtet dazu, dass es die Überlegung gibt, ein gemeinsames QM-Gebiet mit dem Bezirk Tempelhof-Schöneberg festzusetzen (analog FEIN-Kulisse). Der Bezirk Tempelhof-Schöneberg hat diesbezüglich bereits sein Interesse an einem gemeinsamen Gebiet hinterlegt. Für Neukölln hat das Gebiet Neubritz Priorität, da dort die Sozialindexdaten noch schlechter sind. Die Ergebnisse der Untersuchungen bleiben abzuwarten.

aktueller Sachstand Vorkaufsfälle

Herr BzStR Biedermann unterrichtet den Ausschuss, dass für die Häuser in der Hobrechtstraße 59 und Kottbusser Damm 69 das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde, da keine Abwendungsvereinbarung geschlossen wurde. Die vierwöchige Widerspruchsfrist läuft aktuell noch, so dass die Ausübungsbescheide noch nicht rechtskräftig sind.

Für das Haus in der Schöneweider Straße 20 ist heute die Abwendungsvereinbarung eingegangen. Hier kann Herr BzStR Biedermann von einer erfreulichen Besonderheit berichten. Im Haus befinden sich zwei Kitas, welche als gewerbliche Einrichtungen nicht von den Regelungen des Milieuschutzes abgedeckt sind. Der Bezirk hat im Zuge der Verhandlungen den Fortbestand durch neue Mietverträge zwischen Käufer und Kita langfristig sichern können. In diesem Zusammenhang ist es erstmalig gelungen, in der Abwendungsvereinbarung einen grundsätzlichen Verzicht auf Nutzungsänderungen für die gewerblichen Flächen  zu verankern. Sollten die Gewerbeeinheiten frei sein und dann drei Monate weder an eine Kita noch eine andere soziale Infrastruktureinrichtung vermietet werden können, hat der Eigentümer jedoch dann auch die Möglichkeit einer Umnutzung.

Für die Häuser in der Herrfurthstraße 20/20a und Donaustraße 130 wird die Ausübung des Vorkaufsrechts derzeit geprüft. Hier handelt es sich um komplexe, sehr schwierige Prüfprozesse, da die Häuser als Teil eines Gesamtpakets verkauft werden.

Karl-Marx-Straße 101

Wie Herr Groth berichtet, wurde das Schnäppchencenter verkauft. Der alte Eigentümer hatte bereits eine Baugenehmigung erhalten, welche im Grundsatz übernommen werden, der aber ein neues Konzept zugrunde gelegt werden soll. Er schlägt vor, das Vorhaben nach der Sommerpause hier im Ausschuss als auch im Lenkungsgremium vorstellen zu lassen.

Milieuschutz

Herr BzStR Biedermann teilt mit, dass für die drei potenziellen neuen Gebiete bis Juli die Ausschreibung für die Voruntersuchungen erfolgen soll. Demnach können die Gutachter dann im August ihre Arbeit aufnehmen, so dass die Ergebnisse bis Ende des Jahres vorliegen sollten.

Die Vorsitzende spricht ein Gerücht an, wonach ein Quartier in der Sonnenallee nähe Hermannplatz zum Verkauf steht. Herr BzStR Biedermann bestätigt, dass ihn dieses Gerücht gestern ebenfalls erreicht hat. Es ist wichtig zu wissen, um welche Gebäude es sich genau handelt, um dem nachzugehen. Bisher liegen der Verwaltung hierzu keine Informationen eines Verkaufs vor. Sofern das Grundstück gemeint ist, auf dem sich die ehemalige ESSO-Tankstelle befindet, weist Herr BzStR Biedermann darauf hin, dass hier das Vorkaufsrecht nicht angewendet werden kann.


 
 

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