Auszug - Rotphase an der Ampel an der Einmündung Lipschitzallee/ Rudower Str. verlängern  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr, Tiefbau und Ordnung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 08.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:06 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1235/XX Rotphase an der Ampel an der Einmündung Lipschitzallee/ Rudower Str. verlängern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPBzBm/Fin
Verfasser:Wittke, FranzHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, sich bei der Verkehrslenkung Berlin dafür einzusetzen, die Rotphase für Kraftfahrzeuge an der Ampel der Einmündung der Lipschitzallee in die Rudower Straße so zu verlängern, dass Fußgängern die Überquerung der Rudower Straße ohne Gefährdung möglich ist.

 

Zur Begründung weist der Vertreter der Gruppe der FDP darauf hin, dass an der Einmündung der Lipschitzallee in die Rudower Straße die Ampel zurzeit so geschaltet ist, dass Fahrzeuge, die aus der Lipschitzallee kommend, gleichzeitig mit den Fußgängern, die die Rudower Straße überqueren wollen „Grün“ erhalten. Dadurch erreichen Fahrzeuge, die auf der linken und oftmals auch auf der mittleren Fahrspur zügig links abbiegen, die Fußgänger, bevor diese die Mittelinsel erreichen. Das führt gerade bei Kindern und älteren Menschen zu einer Gefährdung.

 

Herr Hikel hält es für recht unwahrscheinlich, dass die VLB im Sinne des Antrages tätig werden wird. Denn zum einen gilt bei Abbiegevorgängen stets das Rücksichtsgebot und zum anderen ist die in Rede stehende Situation ein gängiges Phänomen bei T-Kreuzungen. Hinzu kommt, dass es sich um eine alte LZA handelt und somit die Standardantwort der VLB zu erwarten ist, dass Änderungen erst bei der Erneuerung der Anlage vorgenommen werden.

 

Unabhängig davon kann sich das Bezirksamt der Intention des Antrages, dass die Interessen des Fußverkehrs höhere Berücksichtigung finden müssen, nur anschließen. Insoweit setzt es große Hoffnungen auf das voraussichtlich Anfang 2020 in Kraft tretende neue Kapitel Fußverkehr im Berliner Mobilitätsgesetz. Laut Referentenentwurf soll es künftig etwa zur Regel werden, dass das Überqueren breiter Straßen in einem Zug ermöglicht werden soll, sodass das Warten auf der Mittelinsel entfällt.

 

Der BVV wird einstimmig die Annahme des Antrages empfohlen.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen