Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Gehweg vor der Neuköllner Straße 213 endlich Pflastern
Die Neuköllner Straße wurde Ende der achtziger Jahre vierspurig ausgebaut. Zudem wurden Geh- und Radwege neu angelegt. Für die Verbreiterung der Straße war es erforderlich, Teilflächen der angrenzenden Grundstücke in Anspruch zu nehmen und anzukaufen. Einige Anlieger, u.a. auch die Eigentümer des Grundstücks Neuköllner Str. 213, haben jedoch im Zuge des Planfeststellungsverfahrens gegen die Ausbauplanung geklagt und die benötigten Flächen nicht freigemacht. Dadurch konnte der neue Gehweg in einigen Abschnitten nicht angelegt werden. Erst nach der abschließenden Entscheidung des Verwaltungsgerichtes 1990 konnten die Flächen angekauft und als Straßenland gewidmet werden. Die Baumaßnahme war zwischenzeitlich abgeschlossen, Gelder für die Herstellung des Gehweges standen aufgrund anderer Prioritäten nach dem Mauerfall nicht zur Verfügung.
Damals wie heute gilt, dass die als Promenadenweg befestigte Gehwegfläche sich in einem verkehrssicheren Zustand befindet, so dass keine Notwendigkeit zur Pflasterung gesehen wird.
Der BVV wird mit Ja-Stimmen der AfD, Nein-Stimmen der SPD, Grünen und Linken sowie Enthaltung der CDU die Ablehnung des Antrages empfohlen. |
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