Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
In Umsetzung des BVV-Beschlusses wurde in den vergangenen Monaten eine Machbarkeitsstudie zur Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Neukölln ("innerhalb des S-Bahn-Rings") ausgeschrieben. Das Vergabeverfahren ist nunmehr abgeschlossen – Ende Mai wurde der Zuschlag an den erfahrenen Verkehrsplanungsdienstleister LK Argus GmbH erteilt.
Die Kosten für die Machbarkeitsstudie, deren Erstellung voraussichtlich 12 Monate in Anspruch nehmen wird, belaufen sich auf ca. 200.000 Euro.
Wie bereits in der letzten Ausschusssitzung berichtet, wird derzeit die Ausschreibung zur Durchführung der 7 Neuköllner Wochenmärkte ab dem 01. Januar 2020 unter Federführung des Ordnungsamtes vorbereitet und durchgeführt. Eingebunden sind die Wirtschaftsförderung, das Stadtplanungsamt, das Straßen- und Grünflächenamt, sowie die Zentrale Vergabestelle des Bezirksamtes.
Neben den in den vorangegangenen Ausschreibungen üblichen Vergabekriterien (z.B. Kundenorientierung, Gestaltung der Märkte, Warenangebot) wird von den Bewerberinnen und Bewerbern erstmals auch ein Nachhaltigkeitskonzept bzw. ein Müllvermeidungskonzept gefordert, das bei der Zuschlagserteilung anteilig berücksichtigt wird.
Die Veröffentlichung, d.h. die Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, erfolgt im Rahmen einer freihändigen Vergabe mit Teilnahmewettbewerb, bei der die hier bekannten und in Betracht kommenden Marktbetreiber berücksichtigt werden.
Mit Erlass eines Spielhallengesetzes in 2011 wurden zunächst die Erlaubnisvoraussetzungen für Spielhallen mit dem Ziel einer Verringerung der Gefahren einer Glücksspielsucht im Land Berlin verschärft. Kernstück des Gesetzes war die Einführung von Mindestabständen von Spielhallen untereinander sowie zu Schulen. Die strengeren Regeln, insbesondere die Mindestabstände, sollten dabei nicht nur für neue Spielhallen gelten, sondern gerade auch für die damals noch 508 Berliner Bestandsspielhallen. Damit wollte der Gesetzgeber zwei Ziele erreichen: Einerseits soll ein weiterer Anstieg der Spielhallenanzahl verhindert und zugleich die Anzahl der bestehenden Spielhallen reduziert werden.
Zur Umsetzung der neuen Regeln für Bestandsbetriebe ordnete der Gesetzgeber zunächst das Erlöschen der zuvor unbefristet erteilten gewerberechtlichen Erlaubnisse zum 31.07.2016 an. Zur Umsetzung der Abstandsvorschriften für die sog. „Bestandsbetriebe“ wurde das Mindestabstandsumsetzungsgesetz Berlin erlassen. In Neukölln wurden in 2016 insgesamt 48 Anträge zur Erlaubnis einer Spielhalle eingereicht. Bislang hat das Bezirksamt 31 Anträge wegen Unzuverlässigkeit (in 25 Fällen), wegen fehlender Sachkunde (in 3 Fällen) und wegen zu geringem Abstand zu einer Schule (in 3 Fällen) versagt. Gegen sämtliche Bescheide wurde Rechtsmittel eingelegt. (In 7 Fällen haben die Gewerbetreibenden ihre Spielhalle dennoch vorerst freiwillig geschlossen.)
Die verbleibenden 17 Anträge befinden sich derzeit im Prüfverfahren des Abstands zueinander (mind. 500 m). Dies erfolgt im Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mit Hilfe eines Geoinformationssystems auf Basis der von Bezirksvermessungsämtern übersandten Geokoordinaten der Spielhallenstandorte. Die Ergebnisse werden im Juli/August 2019 erwartet. |
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