Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Anwendung des Berliner Schulgesetzes zur Durchsetzung eines normalen Unterrichtes
Bedingt durch die Auflösung der BN-Fraktion am 27.12.2018 wird die über die BN-Fraktion eingereichte Drucksache gegenstandslos.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird aufgefordert, die Schulleiter der Neuköllner Schulen aufzufordern, zur Durchsetzung eines normalen Unterrichts, § 63 Absatz 2 Berliner Schulgesetz anzuwenden und sicherzustellen, dass im Fall von körperlicher Gewalt unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit geeignete Ordnungsmaßnahmen nach §63, Absatz 2 getroffen werden, die dem Lehrer ermöglichen, seine Lehrtätigkeit angstfrei und ohne Unterbrechung fortzusetzen.
Kenntnis genommen |
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