Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bezirksamt Neukölln muss in Hinsicht auf die EU-Freizügigkeitsregelung geschult werden
Bedingt durch die Auflösung der BN-Fraktion am 27.12.2018 wird die über die BN-Fraktion eingereichte Drucksache gegenstandslos.
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt Neukölln wird verpflichtet, die Mitarbeiter, die mit den Identitätsfeststellungen von Ost- und südosteuropäischen Obdachlosen oder auch mit dieser Problematik beschäftigt sind, in Fragen zum Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (FreizügG/EU) umfassend zu schulen.
Kenntnis genommen |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen