Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Verordnung zur Änderung der Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs für das Gebiet „Flughafenstraße / Donaustraße“ im Bezirk Neukölln von Berlin vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 468)
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Entwurf der Rechtsverordnung zur Erweiterung des räumlichen Geltungsbereichs der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Baugesetzbuchs („Milieuschutzverordnung“) für das Gebiet „Flughafenstraße / Donaustraße“ im Bezirk Neukölln von Berlin (siehe Anlage) wird beschlossen. Die Milieuschutzsatzung soll als Rechtsverordnung erlassen werden und gemäß § 30 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 692) ), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 2. Februar 2018 (GVBl. S. 160) bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen angezeigt werden. Nach Inkrafttreten der Verordnung ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
________________________________________ HikelBiedermann BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat
Frau BV Fuhrmann begründet als Ausschussvorsitzende des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen die Vorlage zur Beschlussfassung.
Redebeiträge: Herr BV Wittke
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der Grünen, der LINKEN und des Fraktionslosen Babilon gegen die Stimmen der CDU, der AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen Zielisch zugestimmt.
Realisierung:
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