Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Herr Bezirksstadtrat Eberenz teilt mit, dass die Ausstellungstafeln der Wanderausstellung, „natürlichBerlin“, die im letzten Jahr im Gemeinschaftshaus Gropiusststadt gezeigt wurde, nun im Umwelt und Naturschutzamt in der Gradestr. 36 ausgestellt sind.
Herr Bezirksstadtrat Eberenz erklärt, dass die erbetene Lärmprognose (Drs. 0611/XX Lärmprognose in belasteten Gebieten) in Arbeit ist. Erste Zahlen und Erläuterungen dazu gibt der Amtsleiter Herr Teschner-Steinhardt. Er erklärt, dass lt. Herrn Groth das Stadtplanungsamt z.Zt. personell nicht in der Lage sei, eine Aufstellung über die Gaststättensituation im Weserkiez zu liefern. Daraufhin habe er Mitarbeiter des Umwelt- und Naturschutzamtes eine Begehung des besagten Kiezes durchführen lassen. Es wurde ermittelt, dass in diesem Bereich z.Zt. 106 Gaststätten bzw. Kneipen betrieben werden. Nach Vorlage dieser Zahlen hat Herr Teschner sich mit einer Fachfirma in Verbindung gesetzt, die Ihm mitteilte, dass die Kosten für eine Lärmprognose bei ca. 31.800,- € - vor Steuer - (300 € pro Gaststätte liegen würden. Herr Teschner erklärt, dass er noch weiter Kostenangebote einholen wird. Herr Szczepanski dankt im Namen des Ausschusses für die bisherigen Bemühungen.
Von den Grünen kommt die Frage, ob dem Umwelt und Naturschutzamt bekannt sei, dass ein Professor an der TU kostenlos eine Lärmprognose erstellen würde. Herr Teschner-Steinhardt erklärt, dass ihm das bekannt sei, aber der Professor auch nur einen Teil dieser Prognose erstellen könnte. Der verbleibende Teil müsste dann doch durch eine professionelle Firma gemacht werden.
Die Grünen fragen an, ob vom Bezirk Mittel für Umweltpädagogik abgerufen worden sind. Herr Bezirksstadtrat Eberenz erklärt, dass diese Mittel auf der Basis von Anträgen abgerufen werden können, aber bis heute noch kein Antrag in der Abteilung eingegangen ist. Herr Teschner-Steinhardt ergänzt, dass eine Konzeptstudie in Auftrag gegeben wird, um eventuellen Leistungsnehmern für die Beantragung von Geldern einen fachlichen Rahmen zur Orientierung vorzugeben. (Die Senatsverwaltung schreibt nur vor, welche Voraussetzungen für die Bewirtschaftung der Mittel seitens der bezirklichen Behörden erfüllt sein müssen.) |
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