Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Kommunales Vorkaufsrecht erweitern, Spekulation verhindern, Leerstand beseitigen
Frau Aßmann begründet die Intention des Antrags, insbesondere vor dem Hintergrund der Entscheidung der BVV im Bezirk Mitte und wirbt für Unterstützung des Antrags.
Herr Laumann teilt die Zielsetzung, hält eine Umsetzung wie die BVV im Bezirk Mitte dies fordert, jedoch für rechtlich nicht möglich. Er schlägt daher eine Änderung des Antrags vor, welche nachfolgend nur den letzten Satz aufgreift und ergänzt.
„Das Bezirksamt wird ersucht, sich mit den anderen Berliner Bezirken über die Erweiterung der Handlungsmöglichkeiten des Vorkaufsrechts auszutauschen und ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag zu geben. In diesem Gutachten sollen auch alternative Strategien der Verkehrswertermittlung geprüft werden.“
Herr BzStR Biedermann erläutert die bezirklichen Gestaltungsspielräume. Das Vorkaufsrecht ist im BauGB geregelt, der Erwerb einzelner Wohnungen ist darüber ausgeschlossen, so dass ein Rechtsgutachten nicht erforderlich ist. Es braucht rechtliche Regelungen, die seiner Auffassung aber nicht über den Vorkauf möglich sind, der Vorgang im Bezirk Mitte ist ein Sonderfall.
Frau Aßmann übernimmt den Änderungsvorschlag von Herrn Laumann. Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung.
Im Ergebnis wird der Antrag bei Nein der Fraktionen von CDU und AfD mit den Ja-Stimmen der SPD, Grünen und Linken mehrheitlich angenommen. |
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