Auszug - Thema: Bauprojekt Ederstraße 16/Hr. Lelbach, Elpro GmbH - Vorstellung Entwurf   

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt zum Bauprojekt, welches Gewerbe und soziale Nutzungen vorsieht, kurz ein und begrüßt Herrn Lelbach.

 

Dieser bedankt sich für die Einladung und stellt dem Ausschuss - begleitet von einer Präsentation - die konzeptionellen Bausteine des Projekts vor. Ziel ist eine moderne gewerbliche Mischnutzung, welche einen Mehrwert für den Kiez, den Bezirk als auch die Stadt bringt, z.B. durch den Bau einer Kita. Er betont dabei, dass mit dem Projekt keine Touristen als Zielgruppe vorgesehen sind, es soll niemand verdrängt werden und er möchte langfristig am Standort bleiben. Zur Erreichung der Klimaziele 2050 ist neben Fassadenbegrünung auch eine strategische Partnerschaft mit dem Fernheizkraftwerk geplant. Er übergibt das Wort an Herrn Becker, ehrenamtlicher Berliner Vorsitzender des Bundes Deutscher Architekten (BDA). Der BDA fordert für jedes Projekt den Wettbewerb, um die möglichst beste Lösung zu finden. So ist dies auch für diesen Standort vorgesehen. Heute kann hier noch kein Entwurf präsentiert werden, gleichwohl soll für die bestehenden Überlegungen eine frühzeitige Einbindung erfolgen. Für das Projekt soll der klassische Berliner Block einer Metamorphose unterzogen werden, insgesamt soll vorliegend höher gebaut werden, als es bisher in der Umgebung üblich ist. Der Wettbewerb soll hierfür die richtige Balance finden und dafür möchte man hier in die Diskussion gehen, welche daraufhin durch die Vorsitzende eröffnet wird.

 

Für Herrn Scharmberg ist eine Umsetzung ohne Bebauungsplanverfahren nicht vorstellbar. Grundsätzlich besteht nach Aussage von Herrn Becker die Absicht, dies ohne Planverfahren umzusetzen. Deswegen sollen hier heute die Möglichkeiten ausgelotet werden und gibt die Frage an die Verwaltung weiter. Herr Lelbach ergänzt, dass es insgesamt bei den gleichen Nutzungen bleibt, die Änderungen liegen unter 5 Prozent der Fläche.

 

Herr BzStR Biedermann möchte der Diskussion nicht vorgreifen, begrüßt aber die frühzeitige Einbindung des Ausschusses. Für das Grundstück gibt es einen positiven Bauvorbescheid (Rechtsanspruch) für die Errichtung eines Beherbergungsbetriebes. Die vorgestellten Ideen sind für ihn ein Schritt in die richtige Richtung. Das Grundstück liegt verkehrsgünstig und über die möglich unterschiedlichen Nutzungen kann man diskutieren, gleichwohl liegt es planungsrechtlich in einem beschränkten Arbeitsgebiet, so dass eine Kita dort derzeit nicht möglich ist. Dies bedarf einer Befreiungsentscheidung. Ihm persönlich wäre ein Bebauungsplanverfahren lieber, gleichwohl entscheidet hier am Ende der Ausschuss. Das Votum ist dann für das weitere Verwaltungshandeln maßgebend.

 

Für Herrn Laumann handelt es sich um ein spannendes Projekt, teilt aber die Bedenken von Herrn BzStR Biedermann. Er plädiert daher ebenfalls für ein B-Plan-Verfahren. Herr Wewer berichtet von Beschwerden durch illegale Nutzung und Störung auf dem Gelände. Er hält dauerhaftes Wohnen in der Nähe des S-Bahn-Rings aufgrund der Lärmsituation für nicht geeignet. Herr Wittke greift die Argumentation von Herrn Laumann auf und plädiert - da sonst weitere auf Befreiungen drängen könnten - ebenfalls auf ein B-Plan-Verfahren. Die hier vorgestellten Ideen treffen zudem keine Aussage zur Verkehrsinfrastruktur. Herr Kontschieder begrüßt das Projekt zwar, die Möglichkeit einer Befreiung sieht er jedoch nicht. Er fragt in diesem Zusammenhang, wo und wie groß die Freifläche für die beabsichtigte Kita sein soll. Herr Lelbach geht zunächst auf Herrn Wittke ein, wonach auch eine Tiefgarage für 30 bis 40 Fahrzeuge geplant sei. Zur Kita kann er noch keine Aussage treffen, dies soll Teil des Wettbewerbsverfahrens sein. Nach seiner Auffassung ist eine Befreiung rechtlich möglich.

 

Herr Groth führt dazu aus, dass eine solche Befreiung den Knackpunkt des Projekts darstellt und entsprechend zu prüfen ist, ob für eine Befreiung die Voraussetzungen erfüllt sind. Vorliegend ist hier eine Überschreitung des zulässigen Nutzungsmaßes vorgesehen. Ob die geplante Wohnnutzung als Personalwohnungen für Betriebspersonal zulässig ist und befreit werden kann, muss ebenfalls geprüft werden. Als Hauptnutzung ist dies problematisch, hierzu bedarf es einer politischen Entscheidung. Die Verwaltung steht mit Herrn Lelbach zu diesen Fragen seit geraumer Zeit in Kontakt.

 

Herr Becker bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Groth. Es ist vollkommen klar, dass das Projekt innerhalb der zulässigen Regelungen umgesetzt wird, die geäußerten Bedenken beschäftigen auch den Bauherrn. Er wirbt unter Hinweis auf die lange Laufzeit abschließend nochmals für die Möglichkeit einer Entscheidung ohne Durchführung eines B-Plan-Verfahrens.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bedankt sich die Vorsitzende für die Vorstellung der Ideen. Das Projekt sei wünschenswert, aber baurechtlich komplex.


 
 

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