Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Informationen für obdachlose Menschen verbessern
Herr Leppek begründet die Intention des Antrags, dem die Fraktion der Linken beigetreten ist. Demnach ist das Bewusstsein für die Bedürfnisse von Obdachlosen zwar deutlich gestiegen, gleichzeitig kann die Bekanntmachung von Hilfsangeboten weiter verbessert werden. Er verweist in diesem Zusammenhang beispielhaft auf kleine, schlecht wahrnehmbare Plakate in U-Bahnhöfen.
Die stellvertretende Vorsitzende bittet um ein Meinungsbild.
Herr Szczepanski bezeichnet den Antrag als prinzipiell gut, gleichwohl ist dieser nicht zielführend. Es handelt sich hierbei um eine gesamtstädtische Angelegenheit, welches mit großflächigen Plakaten allein in Neukölln nicht zu lösen sein wird. Wenn dann müsste dies berlinweit erfolgen, zudem enthält der Antrag keine Angaben, wie die nicht unerheblichen Kosten für großflächige Werbeplakate finanziert werden sollen. Für die Grünen ist der Antrag daher insgesamt nicht zustimmungsfähig.
Herr Rahmann möchte wissen, auf welcher Analyse der Antrag basiert. Er verweist hier insbesondere auf die vergangenen Ausschusssitzungen und Trägerbesuche. Vorhandene Ressourcen sollten daher anders eingesetzt werden. Herr Koglin ergänzt, dass die Neuköllner Einrichtungen bereits jetzt voll ausgelastet sind. Durch großflächige Werbung könnte eine Sogwirkung entstehen, die für den Bezirk kontraproduktiv wäre. Für die SPD-Fraktion ist der Antrag ebenfalls nicht zielführend und wird daher abgelehnt.
Frau Hammer unterstützt den Antrag und befürwortet eine breitere Information für Obdachlose. Sie bringt in diesem Zusammenhang eine Änderung des Antrags wie folgt vor (Begründung bleibt unverändert):
„Das Bezirksamt wird aufgefordert, sich beim Senat dafür einzusetzen, dass spätestens ab der nächsten Kälteperiode obdachlose Menschen auf Werbegroßflächen an geeigneten Standorten mehrsprachig berlinweit über Hilfsangebote informiert werden.“
Herr Leppek übernimmt den geänderten Text und begründet, was Grundlage/Basis für den Antrag gewesen ist. Wie eingangs erwähnt, wird z.B. in U-Bahnhöfen kaum wahrnehmbar auf Angebote hingewiesen.
Für Herrn Szczepanski ändert sich die Einschätzung zum Antrag hierdurch nicht. Die Veröffentlichung von Adressen gerade in U-Bahnhöfen ist durchaus sinnvoll, der Antrag dennoch weiter nicht geeignet. Er verweist zudem darauf, dass Werbeaktionen einen zeitlichen Vorlauf benötigen die Angebote jedoch kurzfristig wechseln. Im Grundsatz begrüßt er den gedanklichen Anstoß des Themas und schlägt vor, im Antrag auf Werbegroßflächen zu verzichten.
Herr Leppek entgegnet, dass sodann die aktuelle Situation dargestellt wäre und hält am Änderungsvorschlag von Frau Hammer fest.
Frau Gloeden führt aus, dass viele der Angebote für Obdachlose über Mundpropaganda funktioniert. Eine breitere Information muss letztlich berlinweit erfolgen und darf nicht auf Neukölln begrenzt sein. Die CDU-Fraktion unterstützt den Antrag und stimmt zu.
Herr Rahmann greift eine Idee aus Stockholm auf und schlägt Informationen über öffentliche Kanäle vor, z.B. das Berlin-Fenster in U-Bahnen. Frau Gubsch gibt bei großen Werbeflächen abschließend zu bedenken, dass hier ein nicht unerheblicher Kostenfaktor zu berücksichtigen wäre.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die stellvertretende Vorsitzende um Abstimmung.
Dem geänderten Antrag wird durch die Fraktionen der CDU, Linken und AfD daraufhin zugestimmt. Die Fraktionen der SPD und Grünen lehnen den Antrag ab, Enthaltungen liegen keine vor.
Im Ergebnis lehnt der Ausschuss den Antrag mehrheitlich ab. Eine Abstimmung über den Ursprungsantrag ist hinfällig, da die Änderungen durch den Antragsteller übernommen wurden. |
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