Auszug - Raumvergabe im Bezirksamt Neukölln  

 
 
29. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 5.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 23.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 22:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1084/XX Raumvergabe im Bezirksamt Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
  Hikel, Martin
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss


Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 27. November 2018 den folgenden Beschluss gefasst:

Die Veranstaltungs- und Diensträume in den Bürodienstgebäuden des Bezirksamtes Neukölln (insbesondere Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83 und Boddinstraße 34) dienen den behördlichen Aufgaben der Abteilungen des Bezirkes Neukölln von Berlin und stehen vorrangig der Verwaltung zur Verfügung.

Dritten können die Veranstaltungsräume in den Bürodienstgebäuden im Rahmen eines ungestörten Dienstbetriebes und im Rahmen der für die Vermietungen notwendigen personellen Ressourcen der Bezirksverwaltung zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Veranstaltung die Bezirksverwaltung bei ihrer Aufgabenerledigung unterstützt und die gesellschaftliche Neutralität der Bezirksverwaltung nicht beeinträchtigt wird. Ein Rechtsanspruch auf Überlassung eines Raumes an Dritte besteht nicht.

Eine Überlassung der Veranstaltungs- und Diensträume in den o.g. Bürodienstgebäuden an politische Parteien oder Wählergemeinschaften findet nicht statt.

Den in der Bezirksverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen werden zur Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben entsprechend ihrer Größe Räumlichkeiten, soweit Kapazitäten vorhanden insbesondere im Bürodienstgebäuden Rathaus Neukölln (Karl-Marx-Str. 83), mietfrei überlassen.

Soweit die überlassenen Räume zur Abhaltung einer ordentlichen allgemeinen Fraktionssitzung nicht ausreichen, können ihnen im Rahmen der vorhandenen Kapazität bis zu dreimal pro Monat ein Veranstaltungsraum zur Verfügung gestellt werden.

Bei Bedarf werden ihnen überdies zweimal pro Jahr mietfrei Veranstaltungsräume zur freien Verfügung gestellt. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung. Insbesondere Sicherheitspersonal wird seitens des Bezirksamtes nicht für derartige Veranstaltungen zur Verfügung gestellt. Für die Nutzung bedarf es des frühzeitigen Abschlusses (mindestens ein Monat vor Beginn der Veranstaltung) einer entsprechenden Nutzungsvereinbarung auf Grundlage der „Nutzungs- und Entgeltordnung für Sitzungsräume im Rathaus Neukölln und Außenstellen“ unter Benennung des Veranstaltungsthemas. Allgemeine parteipolitische Veranstaltungen bleiben untersagt.

Eine Nutzung des BVV-Saales durch die Fraktionen ist grundsätzlich ausgeschlossen.

Zehn Wochen vor Wahlen stehen die Versammlungsräume den Fraktionen für Veranstaltungen nicht zur Verfügung.

Diese Beschlussvorlage konkretisiert die bereits zu diesem Thema ergangenen Beschlussfassungen des Bezirksamtes. Die weitere Konkretisierung ist erforderlich geworden, da die ursprünglichen Beschlussfassungen hinsichtlich der Nutzung der Veranstaltungsräume durch die Fraktionen zu unbestimmt waren und dadurch erhebliche Probleme bei der Umsetzung verursachten. Diese Unsicherheit wird dadurch beseitigt, dass ein Ausgleich geschaffen wird, zwischen dem Interesse der Fraktionen an der Nutzung bestehender Raumkapazitäten und dem Interesse der Verwaltung an einem störungsfreien Betrieb der Bürodienstgebäude.

Berlin-Neukölln, den 27. November 2018

 

Martin Hikel

Bezirksbürgermeister

 

Redebeiträge: Herr BV Licher, Herr BV Wittke, Herr BV Piehl, Herr BV Lüdecke, Herr BV Abed, Herr BV Kapitän

 

Kenntnis genommen


 
 

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