Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
28. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 11
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 09.05.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Ringslebenstraße / Mollnerweg

Die von der Gewobag zugesicherte Info-Veranstaltung für die Anwohnerschaft hat in zwei Runden stattgefunden. Diese waren gut besucht, die Planungen wurden vorgestellt und konnten diskutiert werden. Herr BzStR Biedermann begrüßt i. d. Z. die frühzeitige Einbindung der Anwohnerschaft.

 

Mettefeld

Die evangelische Kirchengemeinde hat am 07.05.2019 ihre Planungen zur Bebauung des sog. Mettefeldes öffentlich vorgestellt. Nach Aussage von Herrn BzStR Biedermann haben zwischen 120 – 150 Personen teilgenommen. Trotz vieler Sorgen, z. B. zur Bauhöhe und berechtigter Anliegen zur Verkehrserschließung aus der Anwohnerschaft wurden die Planungen sachlich und konstruktiv diskutiert. Aus seiner Sicht ist die Veranstaltung ein gelungener Beginn für den Dialog mit den Anwohner*innen.

Herr Groth ergänzt, dass die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen ein Änderungsverfahren zum Flächennutzungsplan eingeleitet hat, die öffentliche Beteiligung dort erfolgt seit dem 06.05.2019 bis 07.06.2019.

Für Herrn Scharmberg sind die Befürchtungen wegen der maximalen Bauhöhe durch den Bericht von Herrn BzStR Biedermann entkräftet worden. Herr Schenk teilt diese Einschätzung, gleichwohl wünscht sich die Anwohnerschaft eine Bebauung mit Einfamilienhäusern.

 

RIAS-Gelände

Das Gelände ist erneut verkauft worden, wie Herr BzStR Biedermann berichtet. Was dies für das weitere Verfahren bedeutet, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden. Dieses befand sich bisher in einem sehr frühen Stadium und ruht aufgrund der Verstöße des früheren Eigentümers. Der Bezirk hat die Ausübung des Vorkaufsrechts (für unbebaute Flächen, die für Wohnen genutzt werden können) geprüft. Da kein Planungsrecht besteht, kann dieses nicht ausgeübt werden. Die Abteilung Umwelt und Natur prüft dies noch in eigener Fachlichkeit bzgl. des Naturschutzes.

Für Herrn Wittke stellt der gesamte Sachverhalt ein enormes Ärgernis dar. Die durch den ehemaligen Eigentümer geschaffenen Fakten müssen geahndet werden.

 

Ehem. ESSO-Tankstelle

Auch dieses Grundstück wurde veräußert und auch hier wurde die Ausübung des Vorkaufsrechts geprüft. Da das Grundstück im Kerngebiet liegt, also kein Wohngebiet, musste das beantragte Negativzeugnis erteilt werden.

Die Vorsitzende berichtet, dass bzgl. des Grundstückes an sie herangetreten wurde. Es besteht das Interesse für eine Zwischennutzung von etwa zwei Jahren. Sie fragt daher, ob dies vorstellbar wäre. Herr Groth erklärt darauf, dass sich die Interessenten zunächst an den Eigentümer wenden müssen. Wenn dieser keine Einwände hat, können sich die Interessenten an das Stadtentwicklungsamt wenden um zu schauen, ob das was beabsichtigt ist, dort auch möglich ist. Um die Kontaktdaten des Eigentümers zu erhalten, müssen die Interessenten ein sog. berechtigtes Interesse nachweisen (Nachfrage der Vorsitzenden, ob die Verwaltung den Kontakt herstellen kann).

 

Sachstand Vorkaufsrecht

Herr BzStR Biedermann informiert den Ausschuss zu den aktuellen Prüfungen des Vorkaufsrechts, u. a. in der Schöneweider Straße, Hobrechtstraße und Kottbusser Damm, weitere Fälle in der Donaustraße und der Hermannstraße.

 

Verwaltungsgericht Berlin - Urteil I

Das Gericht hat in einem Verfahren, bei dem es um den Befall großer Teile der Wände eines Hauses mit Schwamm geht und hierbei um die strittige Frage, ob die Wände bei der Sanierung wie bisher zu errichten oder neue Grundrisse möglich sind, dahingehend entschieden, dass die Genehmigungsfiktion eingetreten ist. Von dieser Entscheidung sind beide Parteien überrascht, der Bezirk wird in Berufung gehen.

 

Verwaltungsgereicht Berlin - Urteil II

Bei diesem Urteil geht es um die Versagung einer Umnutzung von Gewerbe zu Gastronomie (Cocktailbar) in der Hermannstraße / Ecke Kienitzer Straße. Der Bezirk hatte die beantragte Nutzungsänderung im Jahr 2015 untersagt, da sich diese nicht mit den Planungszielen deckt. Der Antragsteller hat daraufhin erst Widerspruch und da dieser erfolglos war dann Klage eingereicht.

Das Gericht hat die Versagung bestätigt und dem Bezirk in allen Punkten Recht gegeben, wie Herr BzStR Biedermann berichtet. Er zitiert hierzu auszugsweise aus dem Urteil. Auch wenn das Urteil nicht 1:1 übertragen werden kann, so stärkt es doch die bezirklichen Bemühungen, gegen störende Häufungen von Gastronomie vorgehen zu können.

Die Vorsitzende fragt, ob das Urteil zur Verfügung gestellt werden kann. Herr Groth bejaht dies, in geschwärzter Fassung möglich.

 

Vivantes

Die gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg hat den Hubschraubersonderlandeplatz (Tag und Nacht) für das Klinikum Neukölln genehmigt. Herr Groth zeigt dem Ausschuss anhand eines Kartenausschnitts die Anflugbereiche und zitiert aus der Genehmigung. Unterlagen dazu sind im Internet öffentlich einsehbar (https://lbv.brandenburg.de/4861.htm).

 

Oderstraße 5 (Rollheimer-Dorf)

Herr Groth berichtet, dass am 08.05.2019 ein erstes Treffen mit den dortigen Bewohner*innen stattgefunden hat. Dieses diente einem ersten Austausch an Informationen zur Feststellung an Bedarfen und Bedürfnissen für einen alternativen Standort. Es wurde ein weiterer gegenseitiger Austausch vereinbart. Der Bezirk wird bei der Suche nach einem adäquaten Standort unterstützen.

Die Vorsitzende möchte wissen, wann mit einem Baubeginn der Schule zu rechnen sei. Dies ist nach Aussage von Herrn Groth aufgrund der Vielzahl an Beteiligten momentan noch nicht zu sagen. Die konkreten Planungen sind gerade erst angelaufen, so dass er von etwa zwei bis drei Jahren für die Schaffung des Planungsrechts ausgeht.

 

Lipschitzallee 9-13

Zur Frage von Herrn Schulze aus der vergangenen Sitzung zu möglichen Bebauungen teilt Herr Groth kurz mit, dass keine Anträge vorliegen. Eigenständige Planungen seitens des Stadtentwicklungsamtes bestehen ebenfalls nicht.


 
 

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