Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Zivilgesellschaftliches Engagement für bezahlbaren Wohnraum darf nicht kriminalisiert werden
Die Fraktion der Linken konkretisiert das Anliegen ihres Antrags. Es geht darum, Maßnahmen, die auf Leerstand von Wohnraum hinweisen, nicht strafrechtlich zu verfolgen.
Herr Hikel verliest ein Schreiben der „Stadt und Land“ mit einer kurzen Darstellung des Sachverhalts aus Sicht der Wohnungsbaugesellschaft. Nach den dortigen Schilderungen stellt sich hier grundsätzlich die Frage, wie man als Bezirksamt damit umgeht. Aus Bezirksamtssicht ist es nicht produktiv das beschriebene Vorgehen der Besetzer*innen zu tolerieren. Es wurde gegen geltendes Recht verstoßen. Das beschriebene Verhalten ist kein Lösungsansatz zu wohnungspolitischen Problemen. Es ist eine Form der Willkür und verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien.
Die Fraktion der Grünen sieht eine solche symbolische Aktion als Mittel, die Missstände öffentlich zu machen. Aber die Auswahl dieses Hauses der „Stadt und Land“ war ein Fehler, da es hier nachvollziehbare Gründe für den langen Leerstand gab. Die Besetzungsaktion als solche ist aus ihrer Sicht eine rein friedliche Aktion – wenn auch nicht der richtige politische Weg. Sie stimmen dem Antrag zu.
Die Fraktion der CDU lehnt ein Verständnis für solche rechtswidrigen Handlungen ab. Der Straftatbestand ist eindeutig und muss dann auch angezeigt werden. Jede Besetzung ist gegen das Recht. Sie spricht sich gegen den Antrag aus.
Auch die Fraktion der SPD stimmt diesem Antrag nicht zu. Jede Straftat bzw. Ordnungswidrigkeit muss geahndet werden, wenn wir unser Rechtssystem nicht aushebeln wollen.
Die Fraktion der AfD ist gegen den Antrag und ein Eingreifen des Bezirksamtes. Wer solche Schritte einer Hausbesetzung geht, muss auch alle Konsequenzen tragen.
Die Fraktion der Linken betont nochmals, dass es sich aus ihrer Sicht um eine symbolische Aktion handelt. Die Besetzung erfolgte friedlich und zur geschilderten Sachbeschädigung gab es unterschiedliche Aussagen. Aus Sicht der Fraktion ist keine Strafverfolgung notwendig.
Der BVV wird die Ablehnung des Antrags empfohlen bei Ja-Stimmen der Grünen und der Linken, Nein-Stimmen der SPD, CDU und AfD. |
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