Auszug - Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 07.01.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 19:05 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0859/XX Schulbau soll beim Bezirksamt bleiben
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushWiVerwGleich
Verfasser:Licher, ThomasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Die antragstellende Fraktion begründet kurz den Antrag. Die Haushaltslage hat sich seit dem Start der BSO insoweit verändert, dass jetzt eine Amtshilfe nicht mehr zwingend notwendig ist. Aufgrund früherer schlechter Erfahrungen soll ein weiteres wirtschaftliches Risiko vermieden werden.

Herr Hikel verweist darauf, dass hierzu bereits mehrmals die Meinung der Verwaltung dargelegt wurde. Für Sanierungen gilt folgende Aufgabenteilung: Die Bezirke konzentrieren sich auf die kleineren Maßnahmen unter 10 Mio. Euro, das Land auf die größeren Sanierungen. Bei den Schulsanierungen über 5,5 Mio. Euro konnten die Bezirke zusätzlich Anträge auf Amtshilfe durch die Stadtentwicklungsverwaltung stellen. Der Bezirk bleibt weiterhin der Schulträger und wird in die standardisierten Planungen und Vorbereitungen eingebunden. Die aktive Beteiligung und Einbindung des Bezirkes ist eine Grundvoraussetzung für das Tätigwerden der Senatsverwaltung.

 

In Neukölln betrifft das Amtshilfeverfahren lediglich eine Baumaßnahme (Gemeinschaftsschule an der Oderstraße). Die Übernahme der Bauleistungen erfolgt durch die HOWOGE. Diese ist kein privates Bauunternehmen sondern befindet sich in öffentlicher Hand. Zu Fragen der Finanzierung und möglicher Kostenexplosionen hat sich der RdB im Rahmen der Beratung des Rahmenvertrags positioniert. Insbesondere die Prüfung der Maßnahmen durch eine unabhängige Instanz und die mögliche Beeinflussung des Schulprodukts (Wirtschaftlichkeit des Bauens) werden hier gefordert.

 

Die Fraktion der Linken verweist auf die privatwirtschaftliche Organisation der Wohnungsbaugesellschaften als GmbH. Dennoch gebe es kein Veräußerungsverbot in den Verträgen mit der HOWOGE. Viele Wohnungen konnten dadurch in der Vergangenheit privatisiert werden. Außerdem wird bemängelt, dass Verträge der HOWOGE mit Firmen nicht eingesehen werden könnten, dass die Gewährleistung nur fünf Jahre gelte, die weitere Nutzung durch Vereine etc. (wie bisher gehandhabt) ungeklärt und auch die Einhaltung des Werbeverbots nicht eindeutig sei.

 

Die Fraktion der SPD berichtet, dass der mitberatende Ausschuss für Bildung, Kultur und Sport keine Gefahr der Privatisierung des Schulbaus sieht. Eine öffentliche Schule bleibt eine öffentliche Schule – damit gilt das Schulgesetz mit dem darin enthaltenen Werbeverbot an Schulen.

 

Die Fraktion der Grünen verweist darauf, dass bei solchen Bauvorhaben eine Gewährleistung von fünf Jahren die Regel sei. Alles, was darüber hinausgeht, müsse zusätzlich bezahlt werden. Sie sehen die Beauftragung der HOWOGE nicht als  Privatisierung. Weiterhin bleibt der Bezirk Schulträger. Trotz mehrmaliger Diskussionen zu diesem Thema hat sich ihre Position nicht verändert hat. Der von Herrn Hikel vorgeschlagene Weg, die Einflussnahme über den RdB vorzunehmen, halten sie für den besseren.

 

Die Fraktion der AfD sieht nach wie vor die Gefahr einer Privatisierung. Sie stellt den Zeitpunkt zum Bauen wegen möglicher Spekulationen generell in Frage.

 

Herr Hikel erläutert, wie sich das Gesamtvolumen der Schulbauoffensive nach Beteiligten aufgliedert. 5,5 Mrd. Euro wurden 2016 prognostiziert. Davon sollen 2,5, Mrd durch die Bezirke, 1,5 Mrd Euro durch den Sen StadtWohn, 0,5 Mrd. Euro durch BIM (Berliner Immobilienmanagement GmbH) und 1 Mrd. Euro durch die HOWOGE verbaut werden.

 

Die 5,5, Mrd.  sind mehr eine symbolische Zahl, die auf der Grundlage des damaligen Gebäude-Scans entstanden ist. Wichtig sei: es werden dringend Schulplätze in Berlin gebraucht. Hierzu müssen alle verfügbaren Kapazitäten genutzt werden.

 

Aus bezirklicher Sicht ist nicht zu erkennen, warum der Antrag auf Amtshilfe zurückgezogen werden sollte. Die Amtshilfeersuchen dienen der Entlastung der bezirklichen Bauämter von der Aufgabe des Neubaus und von den Großsanierungen. Durch diese Entlastung werden in den Bezirken Kapazitäten frei für zusätzliche Sanierungen und den Bauunterhalt an den Schulen. Der Vorteil für den Bezirk besteht darin, dass er die freien Personalressourcen dafür nutzen kann, die übrigen Maßnahmen (erhöhter Bauunterhalt und Sanierungen) voranzubringen.

 

Der BVV wird die Ablehnung des Antrags empfohlen bei Ja-Stimmen der Linken, Nein-Stimmen der SPD, CDU und Grünen und Enthaltung der AfD.


 
 

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