Auszug - Grob-Screening Milieuschutz/ Büro LPG - Ergebnis Studie  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Die Vorsitzende leitet den Tagesordnungspunkt kurz ein und übergibt das Wort an Herrn Schröder von der LPG. Dieser wird dem Ausschuss nun - begleitet durch eine Präsentation - die Ergebnisse des Grobscreenings vorstellen.

 

Er geht hierbei zunächst kurz auf die bereits festgelegten Gebiete ein und erläutert sodann, dass in einem ersten Schritt Gebiete ausgeschlossen wurden, die aufgrund ihrer Typologisierung für eine soziale Erhaltungsverordnung nicht in Frage kommen (z. B. Gewerbegebiete, Grünflächen). Für die in Frage kommenden Gebiete stellt er im Weiteren die Handlungsbedarfe und Indikatoren in den potenziellen Anwendungsbereichen (Aufwertungspotenzial, Aufwertungsdruck, Verdrängungspotenzial und Rahmenparameter) vor. Im Ergebnis schlägt die LPG zwei Beobachtungs- (Weiße Siedlung, Schulenburgpark) und drei Untersuchungsgebiete (Buschkrugallee Nord, Hufeisensiedlung, Gropiusstadt) vor. Für die Gropiusstadt wird konkret keine Erhaltungssatzung sondern eine Umstrukturierungsverordnung vorgeschlagen, da die Milieuschutzkriterien für die Großsiedlung als wenig effektiv eingeschätzt werden und eine städtebauliche Umstrukturierung in der Gropiusstadt bejaht werden kann.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für die Vorstellung der Untersuchungsergebnisse und eröffnet die Diskussion. Herr Laumann möchte wissen, ob eine Umstrukturierungsverordnung für die Gropiusstadt das wirksamere Instrument darstellt. Dies wird durch Herrn Schröder bejaht, da der Bezirk sodann unmittelbar nach einem Feststellungsbeschluss aktiv werden kann. Dieses Instrument stellt eine andere Herangehensweise dar und ermöglicht individuellen Schutz für Betroffene durch Sozialpläne (Maßnahmensteuerung statt Maßnahmenbegrenzung bei z.B. Modernisierungsvorhaben). Herr Groth ergänzt dazu beispielhaft. Während im Milieuschutz Modernisierungen, solange diese den üblichen Standard nicht überschreiten, bewilligt werden müssen und in der Folge eine Umlage auf die Miete erfolgt, sind bei diesem Instrument über einen Gebietssozialplan Regelungen mit den Vermieter*innen möglich. Was diese konkret beinhalten sollen, muss allerdings noch herausgearbeitet werden.

 

Frau Klein fragt, ob der Bezirk Erfahrungen mit dieser Verordnung hat und möchte zudem wissen, wie die Einkommen erfasst worden sind. Herr Schröder gibt zunächst an, dass die Einkommen erst im Rahmen der Haushaltsbefragungen ermittelt werden. Bisher habe man auf bestehendes Datenmaterial (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg bzw. Bezirksamt - Nachfrage Herr Wittke) zurückgegriffen, um einen Vergleich der Planungsräume vornehmen zu können. Das Instrument einer Umstrukturierungsverordnung ist schon lange im Baugesetzbuch verankert, kam bisher aber noch nicht oft zur Anwendung. Die Bezirke Pankow und Lichtenberg haben damit in kleinerem Umfang Erfahrung gesammelt, wie er kurz erläutert. Durch die Vorsitzende wird währenddessen ein Gebietssozialplan als Beispiel herumgereicht.

 

Der Bezirk Neukölln hat bisher keine Erfahrungen mit diesem Instrument, wie Herr BzStR Biedermann auf die Frage von Frau Klein mitteilt. Gleichwohl hält er den Vorschlag einer Umstrukturierungsverordnung für die Gropiusstadt für die richtige Antwort auf die dortigen Herausforderungen. Die Ergebnisse des Grobscreenings sind für die Verwaltung handlungsleitend, stellt sie aber personell vor erhebliche Probleme. Für die bisher bereits bestehenden sieben Milieuschutzgebiete verfügt das Stadtentwicklungsamt gerade mal über drei Mitarbeiter*innen. Bei einer Umstrukturierungsverordnung werden nicht nur einzelne Bauvorhaben betrachtet, sondern die Vorhaben in Gänze auch aus städtebaulicher Sicht zu betrachten sein. Insofern ist hierfür mindestens ein*e zusätzliche*r Mitarbeiter*in notwendig, eine Umsetzung mit dem derzeitigen Personalbestand ist bei den dann geweckten Erwartungen schlichtweg nicht realistisch. Herr BzStR Biedermann bittet daher darum - sofern die BVV das skizzierte Vorgehen mehrheitlich beschließt - die Verwaltung dann in die Lage zu versetzen, den politischen Willen auch administrativ abbilden zu können.

 

Herr Scharmberg möchte wissen, ob es hierzu Vorgespräche mit dem Land Berlin gegeben habe, was Herr BzStR Biedermann verneint. Für den Bezirk wäre hier eine Gewichtung in den Haushaltsberatungen notwendig (Nachfrage Herr Scharmberg, wie unterstützt werden könne). Herr Mahlo verweist auf den überwiegenden sozialen Wohnungsbau in der Gropiusstadt, der sich noch teilweise in der sozialen Bindung befindet. Dies ist nach Aussage von Herrn Schröder zutreffend, gleichwohl wird der Anteil beständig weniger. Er geht zudem auf die Genehmigungskriterien des Milieuschutzes ein, die in zentralen Punkten in den Bezirken identisch sind. Meist geht es um Umwandlung in Eigentum oder Zusammenlegung, was in der Gropiusstadt nicht gesehen wird. Viele der Milieuschutzkriterien würden in der Gropiusstadt nicht greifen, die Verwaltung müsste bei einer sozialen Erhaltungssatzung ggf. dann dennoch genehmigen.

 

Herr Laumann möchte wissen, wie schnell ein Beschluss für eine Umstrukturierungsverordnung gefasst werden kann, z.B. ganz konkret um die Punkt-Hochhäuser zu schützen. Er fragt zudem, ob dieses Instrument auch in der Hufeisensiedlung zur Anwendung kommen könnte, da die Deutsche Wohnen dort umfassende Sanierungen beabsichtigt.

 

Wie Herr BzStR Biedermann erläutert, möchte der Bezirk versuchen, den Aufstellungsbeschluss schnellstmöglich in Kraft zu setzen. Die Verwaltung hat in sehr kurzer Zeit einen Beschluss erarbeitet, der am 18.12.2018 im Bezirksamt beschlossen und sodann am 21.12.2018 im Amtsblatt veröffentlicht werden könnte. Zur zweiten Frage von Herrn Laumann muss er dadurch aufkommende Erwartungen dämpfen, zwei Gebiete zugleich sind nicht zu schaffen. Zudem sind die Rahmenbedingungen in der Hufeisensiedlung anders gelagert.

 

Herr Scharmberg erklärt die Unterstützung der SPD-Fraktion. Frau Fuhrmann unterstützt dieses Vorgehen ebenfalls und möchte wissen, ob dadurch die Umwandlung in Eigentum ausgeschlossen und welche Gründe gegen die Hufeisensiedlung sprechen. Herr Schröder von der LPG bestätigt die Aussagen von Herrn BzStR Biedermann. Das Instrument ist nicht beliebig anwendbar, da z.B. bei den vielen denkmalgeschützten Häusern der Hufeisensiedlung keine städtebauliche Umstrukturierung vorliegt. Grundsätzlich kann das Instrument einer Umstrukturierungsverordnung nur dann angewandt werden, wenn sich grundlegende Veränderungen feststellen lassen. Durch den Denkmalschutz in der Hufeisensiedlung ist dies nicht gegeben, so dass hier eine soziale Erhaltungssatzung die Absicherung vor Verdrängung zielgerichteter flankiert. Umwandlungen in Eigentum sind bei einer Umstrukturierungsverordnung nicht ausgeschlossen. Es hängt letztlich davon ab, was in den Verhandlungen mit den Wohnungsunternehmen festgelegt wird.

 

Da die nächste BVV-Sitzung erst im Januar 2019 stattfindet, möchte Herr Scharmberg wissen, ob die Verwaltung heute noch ein Meinungsbild benötigt. Herr BzStR Biedermann würde dies für die Diskussion im Bezirksamt begrüßen. Frau Gloeden erklärt die Unterstützung der CDU-Fraktion. Auch die anderen Fraktionen nehmen die Ergebnisse des Grobscreenings und das daraus abgeleitete Verwaltungshandeln zustimmend zur Kenntnis. Herr BzStR Biedermann bedankt sich für das Votum.


 
 

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