Auszug - Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten  

 
 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 13.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0812/XX Verbot der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Milieuschutzgebieten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/SUV
Verfasser:Fuhrmann, MarlisBiedermann, Jochen
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Frau Fuhrman begründet erneut die Intention des Antrages, dem ein Beschluss der BVV Pankow zugrunde liegt. Das Bezirksamt Pankow hatte in seinem Schlussbericht zur Drucksache mitgeteilt, dass eine Umsetzung nicht möglich sei. Frau Fuhrmann geht in diesem Zusammenhang darauf ein, dass der Bezirk Neukölln wohl die Verschärfungen der Stadt München übernommen habe und bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

 

Durch die gerade erfolgten Ausführungen von Frau Fuhrmann ist durch Herrn BzStR Biedermann zu entnehmen gewesen, dass es insbesondere um die Frage geht, ob die Umwandlung in Eigentumswohnungen auf Dauer ausgeschlossen werden kann. In der Praxis spielt lediglich die Nr. 6 der im Antrag genannten Rechtsgrundlage eine relevante Rolle. Hier muss geklärt werden, was rechtlich zulässig ist. Die Stadt München hat die Kriterien für eine Abwendung des Vorkaufsrechts deutlich verschärft. Ob diese in einer gerichtlichen Auseinandersetzung dann Bestand haben, wird sich allerdings noch zeigen müssen.

 

Die BVV hat die Verwaltung bereits mit der Prüfung beauftragt, ob diese auch für Neukölln angewendet werden können. In diesen Überlegungsprozessen bittet der Senat gleichwohl um keine bezirklichen Alleingänge. Die landesweite Abstimmung dauert jedoch auf für seinen Geschmack  zu lange, die Vorkaufsfälle finden jetzt statt.

 

Der Bezirk schöpft daher bei seinen Abwendungsvereinbarungen das Ermessen aus, soweit dies möglich ist. Ohne Verständigung mit der Landesebene werden jedoch keine Änderungen aufgenommen, die juristisch hoch umstritten sind. Dennoch hat der Bezirk einige der Münchner Verschärfungen bereits jetzt aufgenommen und in den Abwendungsvereinbarungen verankert. Fünf Bezirke haben sich zur Weiterentwicklungen der Regelungen zum “AK Vorkaufsrecht“ zusammengeschlossen.

 

Herr Laumann fasst die Konsequenzen aus den Redebeiträgen von Frau Fuhrmann und Herrn BzStR Biedermann zusammen und bringt einen Änderungsantrag wie folgt ein:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung eine rechtliche Stellungnahme über die Möglichkeit des dauerhaften Ausschlusses von Miet- in Eigentumswohnungen in sozialen Erhaltungsgebieten einzufordern. Eine für die Bezirke einheitliche Vorgabe ist angesichts der Gefährdung der Gültigkeit der gesamten Abwendungsvereinbarung durch rechtswidrige Klauseln erforderlich.“

 

Frau Fuhrmann übernimmt den Änderungsantrag und bittet - da keine weiteren Redebeiträge angemeldet wurden - um Abstimmung. Im Ergebnis wird der Antrag in der geänderten Fassung bei einer Enthaltung (BN-AfD) mehrheitlich angenommen.


 
 

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