Auszug - Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss  

 
 
28. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 05.12.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:15 - 22:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1005/XX Berufung eines beratenden Mitgliedes in den Jugendhilfeausschuss
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
  Oeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Dem Jugendhilfeausschuss gehören gem. § 35 Abs. 7 Nr. 9 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) vom 09.05.1995 (GVBL. 1995 S. 300 ff) in der Fassung vom 27. April 2001 (GVBl. 2001 S. 134 ff) zuletzt geändert durch Artikel XII des Gesetzes vom 15.12.2010 (GVBl. S. 560) u. a. bis zu drei weitere Personen aus der Jugendhilfe sachverwandten Bereichen an.

 

Dieses Mitglied wird für die Dauer einer Amtsperiode durch den Ausschuss selbst für jeweils eine Amtsperiode benannt und durch die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln berufen.

 

Herr Bodo Neubacher hat sein Mandat als beratendes Mitglied § 35 Abs. 7 Nr. 9 AG KJHG vorzeitig niedergelegt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner 28. öffentlichen Sitzung Frau Daniela Steingrüber als Nachfolgerin von Herrn Neubacher als ordentliches beratendes Mitglied benannt.

 

Weitere Daten zu der o.g. Personen:

 

Ordentliches Mitglied mit beratender Stimme

 

Daniela Steingrüber

(AG 78 HzE/PsychKG)

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(2) und der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD(1) und der BN-AfD zugestimmt.


 
 

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