Auszug - Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin  

 
 
30. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 21.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0970/XX Sucht- und Schuldnerberatungsangebote in der Jugendberufsagentur Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDBA/JugGes
Verfasser:1. Blumenthal, Mirjam
2. Beitritt: Grüne, LINKE
Liecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Frau Schönthal berichtet, dass der Antrag im Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste eingehend beraten wurde. Es ginge im Kern um eine Überprüfung, ob die Gelder für den vorgesehenen Zweck ausgegeben werden.

 

Herr Liecke stellt richtig, dass es für diese Aufgaben keine zusätzlichen Mittel gibt, deren Verwendung überprüft werden könne. Alle Aufgaben werden aus den laufenden Ressourcen erfüllt. Überdies existiert bereits ein Prüfauftrag des Landesbeirates. Intern wurde bereits festgestellt, dass die Präsenzangebote in der JBA keinen Mehrwert bringen, da die Fachkräfte an ihren ursprünglichen Standorten effektiv mehr Klientenkontakt haben als in der JBA. Daher wurden die Präsenzzeiten abgeschafft und der Sofortzugang am Standort Neukölln über eine psychosoziale Erstberatung durch eine sozialpädagogische Fachkraft sichergestellt. Damit kann der bzw. die Jugendliche anschließend schnell bedarfsorientiert in die Fachdienste übergeleitet werden. Eine verbindliche landesweite Regelung befindet sich in der Ausarbeitung. Der Antrag sei dementsprechend zum aktuellen Zeitpunkt nicht zielführend.

 

Herr Koglin weist darauf hin, dass die JBA unter dem Label der Arbeitsagentur steht und daher unter Umständen Schwellenängste bei den Klienten bestehen. Dies sei aus seiner Sicht unbegründet, aber durchaus bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Das sei eine Frage der Öffentlichkeitsarbeit. Er fragt dazu, ob alle von der Agentur zur Verfügung gestellten Mittel aus dem Haushalt für die Beratung von Jugendlichen auch tatsächlich ausgegeben werden.

 

Herr Liecke antwortet, dass die Schuldnerberatung nicht in seine Zuständigkeit fällt. Für den zusätzlichen Bedarf ist daher Herr Biedermann zuständig. Herr Gladisch ergänzt, dass bei der Frage der örtlichen Anbindung grundsätzliche Fragen in der Zusammenarbeit der Bundesagentur für Arbeit mit den Kommunen aufgearbeitet werden, die im Einzelfall und vor dem Hintergrund der Erfahrungen in der JBA Neukölln wenig hilfreich sind. Die Erfahrung zeigt, dass die Angebote vor Ort nicht angenommen werden.

 

Herr Wagner fragt nach, wie dieser Antrag zustande gekommen ist. Es müsse doch Hinweise auf nicht erfüllte Bedarfe geben, was aber nach den bisherigen Schilderungen nicht erkennbar sei.

 

Herr Hecht weist auf den Wortlaut des Antrages hin. Demnach geht es um eine Prüfung des Umfanges sowie um eine angemessene Ausgestaltung der Angebotsstunden. Es gäbe daher keinen Widerspruch zum Prüfauftrag des Landesbeirates.

 

Herr Liecke ergänzt auf erneute Nachfrage, dass es Personalmittel für den SpD gibt und Zuwendungen für die Suchtberatung an den Träger vista. Zusätzliche Mittel gibt es nicht.

 

Frau Schönthal weist darauf hin, dass in zwei Ausschüssen die Änderung des Antrages beschlossen wurde und dies auch bei der Beschlussfassung des JHA zu berücksichtigen sei.

 

Herr Kringel bemerkt, dass jeder im Ausschuss sich seine Gedanken dazu machen kann und der JHA in seiner Entscheidung frei ist und nicht auf die anderen Ausschüsse angewiesen ist. Die Entscheidungen in den anderen Ausschüssen sind daher keinesfalls ausschlaggebend für die Entscheidung im JHA. Er kündigt an, dass die CDU Fraktion dem Antrag nicht zustimmen wird, da die Landesebene zuständig ist.

 

Der Antrag wird bei zwei Gegenstimmen angenommen.


 
 

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