Auszug - Vorstellung der Arbeit der Sozialen Wohnhilfe des Bezirksamtes Neukölln  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Integration gemeinsam mit dem Migrationsbeirat
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Integration Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 20.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeinschaftshaus Gropiusstadt, Großer Saal
Ort: Bat-Yam-Platz 1, 12353 Berlin
 
Beschluss


Herr Braun begrüßt zunächst alle Anwesenden. Braun verweist auf die vielen AGs in Berlin, die sich um die Wohnungslosigkeit und Wohnungshilfe kümmern. Die bezirkliche Soziale Wohnhilfe kümmert sich primär um die Rechtsfragen. Man unterscheidet in drei Bereiche

 

  1. die Prävention/ Verhinderung von Wohnraumverlust[1]. Darunter verstehen sich die Maßnahmen, die zur Erhaltung von gefährdeten Wohnraum erbracht werden. Zu den Fällen zählen vor allem Mietrückstände, aufgrund einer Zahlungsunfähigkeit. Eine Zahlungsunfähigkeit kann diverse Gründe haben. Sozialleistungsträger haben die Chance, dass die Kosten übernommen werden, um so den Wohnraum zu sichern.
  2. Ordnungsrechtliche Unterbringung bei Obdachlosigkeit / Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten[2]: Grundsätzlich unterscheidet man in freiwillige und unfreiwillige Obdachlosigkeit – Obdachlosigkeit ist in Deutschland kein Straftatbestand, da keine Gefahr der öffentlichen Ordnung besteht. Obdachlose haben einen Anspruch auf Notunterkunft. Allerdings ist auch hier die Basis der Freiwilligkeit gegeben, es sei denn es besteht eine Fremdgefährdung.
  3. Wiederversorgung mit Sicherung von neuem Wohnraum / Geschützes Marktsegment (GMS) / Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten.[3] – Die Akquirierung von Wohnraum ist sehr schwierig, da es so gut wie keinen Leerstand gibt und die Fluktuation sehr gering ist. Gemäß Kooperationsvertrag zum GMS stehen 1350 Wohnungen jährlich zur Verfügung. Diese Zahl bezieht sich allerdings auf alle Berliner Bezirke, was zeigt, welche geringe Wirkkraft hier entfaltet werden kann. Es ist zu konstatieren, dass die über das GMS angebotenen Wohnungen in der Gesamtzahl viel zu wenig sind, um nennenswert gegen Obdachlosigkeit vorgehen zu können.

 

Darüber hinaus hilft die Soziale Wohnhilfe, wenn Bedarf einer sozialpädagogischen Leistung (hier Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) besteht. Außerdem wird beim Einwohnen geholfen, sodass die Gefahr eines weiteren Verlustes des Wohnraumes reduziert wird.

In den letzten Jahren ist die Zahl der ordnungsrechtlichen Unterbringungen rapide gestiegen. Der dramatische Anstieg der Unterbringungszahlen wir aus der dem Protokoll beigefügten Tischvorlage ersichtlich.

Abschließend berichtet Herr Braun noch, dass zu den Sprechstunden immer ein Wachschutz anwesend ist. Diverse Vorfälle in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass Waffenkontrollen erforderlich werden. Hierbei wird man nahezu täglich bei den Kundinnen und Kunden fündig.

Herr Rockstedt fest die Aussagen von Herr Braun kurz zusammen und verweist auf die Notwendigkeit von den im weiteren Teil der Sitzung vorgestellten Projekten.


[1] Rechtsgrundlagen: § 22 Abs. 8 SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) Jobcenter Neukölln
§ 36 Abs. 1 SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch) Amt für Soziales

[2] Rechtsgrundalgen: § 17 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz- ASOG
§§ 67 ff. SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch)

[3] Rechtsgrundlagen: Kooperationsvertrag zum Geschützten Marktsegment
§§ 67 ff. SGB XII (Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch)


 
 

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