Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Vorstellung der Arbeit der Sozialen Wohnhilfe des Bezirksamtes Neukölln
Herr Braun begrüßt zunächst alle Anwesenden. Braun verweist auf die vielen AGs in Berlin, die sich um die Wohnungslosigkeit und Wohnungshilfe kümmern. Die bezirkliche Soziale Wohnhilfe kümmert sich primär um die Rechtsfragen. Man unterscheidet in drei Bereiche –
Darüber hinaus hilft die Soziale Wohnhilfe, wenn Bedarf einer sozialpädagogischen Leistung (hier Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) besteht. Außerdem wird beim Einwohnen geholfen, sodass die Gefahr eines weiteren Verlustes des Wohnraumes reduziert wird. In den letzten Jahren ist die Zahl der ordnungsrechtlichen Unterbringungen rapide gestiegen. Der dramatische Anstieg der Unterbringungszahlen wir aus der dem Protokoll beigefügten Tischvorlage ersichtlich. Abschließend berichtet Herr Braun noch, dass zu den Sprechstunden immer ein Wachschutz anwesend ist. Diverse Vorfälle in den letzten Jahren haben dazu geführt, dass Waffenkontrollen erforderlich werden. Hierbei wird man nahezu täglich bei den Kundinnen und Kunden fündig. Herr Rockstedt fest die Aussagen von Herr Braun kurz zusammen und verweist auf die Notwendigkeit von den im weiteren Teil der Sitzung vorgestellten Projekten. [1] Rechtsgrundlagen: § 22 Abs. 8 SGB II (Sozialgesetzbuch Zweites Buch) – Jobcenter Neukölln [2] Rechtsgrundalgen: § 17 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz- ASOG [3] Rechtsgrundlagen: Kooperationsvertrag zum Geschützten Marktsegment |
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