Auszug - aktueller Stand des Zweckentfremdungsverbotes  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 13.11.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Nach kurzer Einleitung durch die Vorsitzende erhält Herr Hinz aus der Arbeitsgruppe Zweckentfremdung das Wort. Dieser stellt sich dem Ausschuss kurz vor und erläutert eingangs, wobei es sich bei Zweckentfremdung im Allgemeinen handelt. Demnach versteht man grob gesagt darunter alles, was bei Wohnraum nicht mit dem Zweck Wohnen im Zusammenhang steht, z.B. gewerbliche Nutzung, Leerstand oder Abriss.

 

Die Neuerungen stellen sich wie folgt dar. So wird für eine zweckfremde Nutzung der Hauptwohnung diese erst zulässig, wenn durch das Wohnungsamt eine Genehmigung erteilt wurde (Wegfall der Genehmigungsfiktion). Bei selbstgenutzten Wohnungen ist (ab Erteilung der Genehmigung) eine jährliche Höchstgrenze von 90 Tagen für zweckfremde Nutzungen festgelegt worden. Neu ist ebenfalls die Vergabe einer Registriernummer bei erteilten Genehmigungen. Herr Kalusa ergänzt, dass für diese zusätzlichen Aufgaben kein zusätzliches Personal zur Verfügung gestellt wird. Das System der Registriernummern wird zudem bereits missbraucht, wie er beispielhaft erläutert. Herr Hinz führt weiter aus, dass bei einer zweckwidrigen Nutzung von weniger als 50% der Wohnfläche keine Genehmigung erforderlich ist, jedoch eine Anzeigepflicht besteht. Auch hierfür wird eine Registriernummer durch das Wohnungsamt vergeben. Bei Verstößen können nun höhere Bußgelder verhängt werden.

 

Frau Hascelik möchte wissen, wie hoch diese Geldbußen ausfallen können. Diese können bei zweckwidriger Nutzung bis zu 500.000 Euro betragen, bei Nutzung ohne Registriernummer bis zu 250.000 Euro wie Herr Hinz erläutert. Herr Kalusa ergänzt zur Nachfrage nach dem Personal, dass in der Arbeitsgruppe drei Mitarbeiter*innen in Vollzeit tätig sind, zwei in Teilzeit und zwei befristete Mitarbeiter*innen mit jeweils einer halben Stelle. Herr Hinz führt zum Bußgeld an einem Fallbeispiel weiter aus, dass wegen unerlaubter zweckwidriger Nutzung ein Bußgeld von 8.000 Euro verhängt wurde, welches im gerichtlichen Verfahren auf 1.000 Euro und die Möglichkeit der Ratenzahlung reduziert wurde. Herr Atashgahi fragt, woran man eine korrekt registrierte Ferienwohnung auf einem Internetportal erkennen kann. Es gibt kein öffentliches Verzeichnis, wie Herr Hinz erklärt, tatsächlich sollte man beim Wohnungsamt nachfragen. Sodann ist auch ein Abgleich möglich.

 

Frau Gloeden fragt, wie es sich bei ehemaligen Ladenwohnungen verhält, welche z.B. als Kita genutzt werden. Hier ist nach Aussage von Herrn Hinz zunächst zu klären, ob es vorher eine gewerbliche Nutzung gab oder es sich um Wohnraum handelt. Entscheidend ist der letzte genehmigte Stand. Für bestehende Nutzungen bei Inkrafttreten des Gesetzes am 01.05.2014 gilt zudem Bestandsschutz. Wenn nun der Mietvertrag wegfällt oder die Nutzung als Kita aufgegeben würde, besteht sodann kein Bestandsschutz mehr.

 

Für Herrn Hecht stellen die Registriernummern einen Fortschritt in der Arbeit und Bekämpfung von Zweckentfremdung dar. Herr Hinz muss dies leider relativieren. Die Zweckentfremdung auf den Betreiberportalen nachzuprüfen, ist wegen fehlender Adressen/Klarnamen kaum möglich. Herr Rahmann spricht den Datenabgleich an, den einige Städte auch gegen den Willen der Betreiber durchführen und betont, dass der politische Wille hierfür in Berlin notwendig ist. Für Herrn BzStR Biedermann wird der Datenabgleich zwangsläufig kommen, um über eine Schnittstelle Adresse und Registriernummer prüfen zu können. Die von Frau Gloeden angesprochenen Konflikte beim Datenschutz sieht er nicht, vielmehr ist es eine technische Herausforderung, eine solche Schnittstelle umzusetzen. In Deutschland gibt es eine solche seines Wissens nach bisher noch nicht.

 

Herr Kalusa weist im Hinblick auf die weiteren Tagesordnungspunkte darauf hin, dass bisher noch nicht über Wohnungsleerstand und Sanierungen gesprochen wurde, die Tätigkeiten zu Ferienwohnungen machen lediglich rund 20 % der Aufgaben in der Zweckentfremdung aus. Die Verwaltung könne die weiteren Punkte gern in einer der nächsten Sitzungen weiter vorstellen. Die Vorsitzende nimmt das Angebot dankend an, bedankt sich für den bisherigen Bericht und schließt den Tagesordnungspunkt.


 
 

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