Auszug - Mitteilungen der Verwaltung - Sachstand Modernisierungsvorhaben Covivio - Bericht Milieuschutzbeirat  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 9
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 14.02.2019 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Bevor die Verwaltung zu den Mitteilungen der Verwaltung Auskunft gibt, erteilt die Vorsitzende den noch anwesenden Mieter*innen das Wort.

 

Johannisthaler Chaussee 360 und 372

Ein Gast berichtet dem Ausschuss für die Mieter*inneninitiative zu den geplanten Baumaßnahmen. Diese sind insbesondere die Fassade betreffend aus Sicht der Mieter*innen nicht erforderlich. Zudem wohnen in den Häusern in der Mehrzahl viele ältere Menschen, die sich den Modernisierungsmaßnahme nicht gewachsen sehen und große Sorge um ihre Wohnungen haben.

 

Herr BzStR Biedermann bedankt sich zunächst bei den Mieter*innen, dass sie bis jetzt gewartet haben. Er weiß nicht, wer sich hinter der Mailadresse verbirgt, die den offenen Brief versandt hat. Er hat gestern auf diesen geantwortet. Er erläutert das Verfahren und betont in diesem Zusammenhang, dass dies noch nicht bedeutet, dass eine Verordnung besteht. Gleichwohl können die Bauanträge zunächst für bis zu einem Jahr zurückgestellt werden. Der Bezirk befindet sich in konstruktiven Gesprächen mit der Deutsche Wohnen, weitere Gespräche sind verabredet. Er weist zudem darauf hin, dass die Verwaltung an die rechtlichen Normen gebunden ist, d.h. bestimmte Maßnahmen müssen genehmigt werden.

 

Herr Laumann verweist auf die Mieter*innenberatungen. Der Berliner Mieterverein ist gerne bereit, eine Mieter*innenversammlung durchzuführen.

 

Die Vorsitzende spricht den geplanten Sanierungsbeginn ab 04.03.2019 an und bittet die Verwaltung um Stellungnahme. Sie regt zudem an, dass sich der Milieuschutzbeirat damit befassen könne.

 

Dass die Deutsche Wohnen schnell mit der Sanierung beginnen möchte, ist aus Sicht von Herrn BzStR Biedermann verständlich. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen, kann er zum beabsichtigten Beginn derzeit keine Aussage treffen. Er appelliert an die anwesenden Mieter*innen, die Beratungsangebote der vom Bezirk beauftragten Mieter*innenberatung wahrzunehmen. Der Bezirk unterstützt gern, gleichwohl handelt es sich hier um keine baurechtlichen sondern privatrechtlichen Fragen, die außerhalb einer bezirklichen Zuständigkeit liegen. Er ist natürlich gern zu einem Treffen mit der Initiative bereit. Der Milieuschutzbeirat ist das falsche Gremium für eine Erörterung. Herr Groth ergänzt, dass die durch Bauanträge aufgezeigten Modernisierungsmaßnahmen vorläufig untersagt sind. Die Gespräche mit der Deutsche Wohnen führt der Bezirk im Sinne der betroffenen Mieter*innen. Die Initiative bittet um einen Gesprächstermin noch vor Abschluss der Verhandlungen, was Herr BzStR Biedermann zeitnah zusichert.

 

Herr Morsbach findet es wichtig und richtig, dass die Mieter*innen ihre Sorgen und Ängste vortragen können. Es handelt sich hier in erster Linie jedoch um privatrechtliche Fragen, so dass auch er appelliert, die Beratungsangebote anzunehmen. Er muss zudem der Vorsitzenden widersprechen, der eingerichtete Milieuschutzbeirat ist kein Untersuchungsausschuss für einzelne Bauvorhaben und stimmt der Sichtweise von Herrn BzStR Biedermann zu. Herr Wewer hält den Milieuschutzbeirat ebenfalls nicht für das geeignete Instrument. Dieser soll 3- bis 4-mal jährlich tagen und allgemein beratend tätig sein. Eine akute Hilfestellung kann dieser daher schon allein deshalb nicht geben. Für die Vorsitzende wäre der Beirat dennoch das richtige Gremium, da sie hier einen Präzedenzfall sieht. Sie fordert die Verwaltung auf, sich zeitnah mit den Mieter*innen zusammen zu setzen und bittet die Mieter*innen ebenfalls, die Beratungsangebote zu nutzen. Herr Morsbach fragt, ob die Bautätigkeiten gestoppt sind, was durch Herrn BzStR Biedermann und Herrn Groth bestätigt wird.

 

Herr BzStR Biedermann betont abschließend nochmals, dass er die Sorgen und Nöte der betroffenen Mieter*innen verstehen kann und die Verwaltung in den Verhandlungen versucht, Ergebnisse in Sinne der Mieter*innenschaft und einen echten Mehrwert zu erzielen. Die Deutsche Wohnen ist in den Verhandlungen gesprächsbereit und konstruktiv an Lösungen interessiert. Wie die Verhandlungsergebnisse konkret ausfallen werden, kann er jedoch derzeit nicht einschätzen.

 

Emser Straße 27

Ein Bewohner des Hauses verweist auf die in diesem Zusammenhang gestellt Einwohneranfrage in der BVV (Drs. 1057/XX) und verteilt eine Tischvorlage der Hausgemeinschaft zur Information an den Ausschuss. Er appelliert an die Verwaltung und den Ausschuss, das Vorhaben der energetischen Sanierung aufmerksam im Blick zu behalten.

 

Herr Groth erläutert daraufhin, was bei energetischer Sanierung in Milieuschutzgebieten zu beachten ist, was genehmigt werden muss und was nicht.

 

Die Vorsitzende fasst zusammen, dass sich die Hausgemeinschaft bereits im Kontakt mit der Verwaltung befindet und bittet die Gäste zur Friedelstraße 7 ihr Anliegen vorzutragen.

 

Friedelstraße 7

Die anwesende Mieterin möchte von der Verwaltung wissen, warum der Bezirk sich im Rahmen der Prüfung des Vorkaufsrechts/Abschluss einer Abwendungsvereinbarung undurchsichtig zeigt und fordert den Bezirk auf, alles zu tun, damit das Vorkaufsrecht in Fall der Friedelstraße 7 ausgeübt werden kann.

 

Herr BzStR Biedermann kann diese Auffassung nicht teilen. Der Bezirk informiert die betroffenen Mieter*innen, wenn eine Abwendungsvereinbarung geschlossen wurde bzw. auch dann, wenn das Vorkaufsrecht ausgeübt wurde. Gleichwohl ist das nicht während laufender Verhandlungen möglich und Vertragsinhalte können nicht öffentlich zugänglich gemacht werden. Über die relevanten Punkte wird natürlich informiert.

 

Die Mieterin möchte weiter wissen, weshalb es keine berlinweit einheitliche Regelung dazu gibt. Herr Biedermann erläutert, dass das Muster der Abwendungsvereinbarung berlinweit eingeführt worden ist, sich in der bezirklichen Praxis jedoch unterschiedlich weiter entwickelt hat. Der Bezirk Neukölln hat Verschärfungen bereits in die Vereinbarungen aufgenommen und nicht auf die laufende Überarbeitung des einheitlichen Musters gewartet. Er würde ein einheitliches Muster natürlich begrüßen. Dazu gibt es Signale aus der Landesebene, dass die Überarbeitung bald abgeschlossen sein soll.

 

Aufgrund der vorangeschrittenen Zeit fragt die Vorsitzende, in welchem zeitlichen Umfang Mitteilungen der Verwaltung vorliegen. Herr BzStR Biedermann bietet an, dass die Verwaltung nur kurz die zwei wichtigsten Informationen mündlich vorträgt.

 

Sachstand Oderstraße 188

Herr BzStR Biedermann berichtet, dass für das Gelände nördlich des S-Bahn-Grabens ein konkreter Bauantrag für die Errichtung von Mirco-Apartments vorliegt. Er zeigt sich von den Plänen nicht besonders angetan, dennoch ist dies dort zulässig und in der beantragten Form voraussichtlich genehmigungsfähig. Es hat zusammen mit BzStR Liecke ein Gespräch mit dem Eigentümer und Bauherrn stattgefunden. Der Bezirk hat diese hierbei zu Überlegungen aufgefordert, einen Mehrwert für den Bezirk darzustellen, z.B. einen Teil der Apartments für Jugendliche zur Verfügung zu stellen, die aus der Jugendhilfe entlassen werden und eine Wohnung benötigen.

 

Karl-Marx-Straße 179

Zwischen Bezirk und Investor liegt ein unterschriftsreifer städtebaulicher Vertrag vor, der alle wesentlichen Punkte enthält, wie sie hier u.a. auch im Ausschuss erörtert worden sind.


 
 

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