Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Wirksame Tempobegrenzung in der Hufeisensiedlung
Nach der letzten Beratung des Antrages, bei dem sich verschiedene Initiativen gegen die Rixdorfer Kissen ausgesprochen haben, hat Herr Wewer eine Bürgerveranstaltung organisiert und deren Ergebnisse im nachfolgenden Änderungsantrag zusammengefasst. Trotz des gegenteiligen Votums der Anwohnenden hat er die Rixdorfer Kissen dennoch mit aufgenommen.
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, ob durch geeignete (bauliche) Maßnahmen das angeordnete Tempo 30 in der Hufeisensiedlung wirksam durchgesetzt werden kann. Dies betrifft besonders: Fritz-Reuter.Allee zwischen Blaschkoallee und Gutschmidt-Straße, Onkel-Bräsig-Straße, Rambowstraße und Onkel-Herse-Straße.
Mögliche Maßnahmen könnten sein: Farbige Markierung und / oder leichte Aufpflasterungen (wie in der Bürgerstraße im Bereich der Zürich-Grundschule) in der Fritz-Reuter.Allee und der Onkel-Bräsig-Straße jeweils von der Parchimer Allee kommend, Aufbringen des Verkehrszeichen Tempo 30 auf den Fahrbahnen in den o.g. Straßen und / oder der Einbau von „Rixdorfer Kissen“.
Durch Fahrradbügel das Zuparken der Kreuzungen in der Fritz-Reuter.Allee an den Ecken Stavenhagener Straße, Hanne Nüte und Onkel-Herse-Straße zwecks Schulwegsicherung verhindern. Die vorhandene Gehwegvorstreckung am Hufeisen durch ein Gegenstück auf der anderen Straßenseite ergänzen.
Darüber hinaus wird das Bezirksamt gebeten zu prüfen, ob - eine Verlängerung des bestehenden Tempo 30 von der Fulhamer Allee bis zur Paster-Behrens-Straße mit Neuordnung der Zufahrt zum Albert-Einstein-Gymnasium möglich ist, - im gesamten Bereich der Hufeisensiedlung Tempo 20 angeordnet werden kann und / oder - der Lowise-Reuter-Ring sowie die Fritz-Reuter.Allee am Hufweisen zwischen den Einmündungen vom Lowise-Reuter-Ring zur Tempo 10-Zone erklärt werden kann.
Herr Hikel erläutert, dass mit Ausnahme der Fritz-Reuter-Allee in der Hufeisensiedlung fast ausschließlich Anwohnerverkehr stattfindet. Viele Straßen sind aufgrund der geringen Fahrbahnbreite Einbahnstraßen, die wegen ihrer baulichen Gegebenheiten kaum erhöhte Geschwindigkeiten zulassen. Es liegen keine Gefahrenmeldungen der Polizei vor.
Der Einbau von „Rixdorfer Kissen“ in Tempo-30-Straßen kann insofern nicht realisiert werden, als diese Form der Kissen nur in Kombination mit verkehrsberuhigten Zonen oder reduzierten Geschwindigkeiten (kleiner Tempo 30 km/h) zulässig ist.
Die Anregung zum Aufstellen von Fahrradbügeln könnte in das Programm für dieses Jahr zur Prüfung mit aufgenommen werden. Für alle Maßnahmen in der Hufeisensiedlung, die mit baulichen Eingriffen verbunden sind, ist der Denkmalschutz zu berücksichtigen. Deshalb können Bordverläufe nicht verändert werden. Auch die Markierungen von Fahrradabstellanlagen auf der Fahrbahn in den Kreuzungs- und Einmündungsbereichen müssen von der Denkmalpflege genehmigt werden.
Nach kurzer Diskussion kommen die Ausschussmitglieder überein, den Antrag ohne Nennung konkreter Maßnahmen allgemeiner zu halten und den Aspekt des Denkmalschutz aufnehmen. Es wird folgender Antrag zur Abstimmung gebracht.
Das Bezirksamt wird gebeten, unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes zu prüfen, durch welche geeigneten (baulichen) Maßnahmen das angeordnete Tempo 30 in der Hufeisensiedlung wirksam durchgesetzt werden kann.
Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken sowie Enthaltung der AfD die Annahme des Antrages in dieser Fassung empfohlen.
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