Auszug - Attraktive Rixdorfer Höhe  

 
 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.7
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: in der BVV abgelehnt
Datum: Mi, 17.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 23:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0580/XX Attraktive Rixdorfer Höhe
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Gr. FDPHaushWiVerwGleich
Verfasser:Leppek, RolandMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Der mitberatende Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz empfiehlt dem federführenden Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, wie die Rixdorfer Höhe für die Besucher der Hasenheide attraktiver gestaltet werden kann. Insbesondere ist zu prüfen

  • wie und zu welchen Kosten die Aussicht auf die Stadt verbessert werden kann,
  • ob und zu welchen Kosten ein Aussichtsturm errichtet werden kann,
  • wie eventuelle Maßnahmen finanziert werden könnten (z.B. EU-Struktur- oder Regionalfonds, Stiftungen, Eingliederungsmittel usw.).

 

Herr BV Morsbach begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung die Beschlussempfehlung.

 

Redebeitrag: Herr BV Leppek

 

Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN, der AfD(2) und der BN-AfD(2) gegen die Stimmen der AfD(1), der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der BN-AfD(1) beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

 

Herr BV Licher beantragt im Namen der Fraktion der LINKEN eine außerordentliche BVV-Sitzung am 03. Dezember 2018 um 19:00 Uhr gemäß § 36 Abs. 4 GO BVV.

 


 
 

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