Auszug - Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“)  

 
 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 8.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 17.10.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 23:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0926/XX Bebauungsplan 8-30 - („Blub-Gelände“)
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

a)    Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-30 vom 20.03.2015 mit Deckblatt vom 04.04.2018 für die Grundstücke Buschkrugallee 60/64 sowie den angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-30 (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2017 (GVBl. S. 664) sowie §12 Abs. 2 Nr. 4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. 692) beschlossen.

Der Bebauungsplan soll vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden und tritt am Tage nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.

b)    Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung sowie der erneuten öffentlichen Auslegung einschließlich der sonstigen, nach der erneuten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahme, wie unter den Punkten  II  4.4, 4.6 und 4.8 der anliegenden Begründung beschrieben.

c)    Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-30 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

Berlin-Neukölln, den

 

 

________________________________________

HikelBiedermann

BezirksbürgermeisterBezirksstadtrat

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD(3), der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der LINKEN und der AfD(1) zugestimmt.


  Beschluss: 17.10.2018 Bezirksverordnetenversammlung ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Termingerecht am 15.01.2019 realisiert Verantwortlich:
BA/StadtSozBüd  
Sachbearbeiter/-in: (alle)  
Termin: 17.04.2019  
Vermerk:

Realisierung:

 

 
 

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