Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen
Der Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Ablehnung des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird gebeten, ausschließlich sozialpädagogische Mittel in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt einzusetzen, um Schulschwänzen und schuldistantem Verhalten entgegenzuwirken. Es werden keine Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen schuldistantem Verhalten mehr eingeleitet. Bußgeldverfahren und Anträge des Bezirksamts auf Erzwingungshaft beim Amtsgericht wegen schuldistantem Verhalten werden zurück genommen oder nicht weiter verfolgt.
Herr BV Schulze begründet als Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur die Beschlussempfehlung.
Redebeiträge: Herr BV Abed, Herr BV Lüdecke, Herr BV Schröter, Herr BV Koglin
Herr BV Förster stellt einen Antrag auf Schluss der Beratung gemäß § 39 Abs. 3 GO BVV.
Der Antrag auf Schluss der Beratungen wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD(3), der BN-AfD und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN, der AfD(1) und der Gr.FDP beschlossen. Damit ist die Beratung beendet.
Die Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen. Damit ist der Antrag abgelehnt. |
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